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Weesen
11.04.2024
25.07.2024 07:48 Uhr

Findungskommission sucht Nachfolge

Tritt im Herbst 2024 nicht mehr an: Weesner Gemeindepräsident Marcel Benz. Die Suche nach dem Nachfolger oder der Nachfolgerin läuft.
Tritt im Herbst 2024 nicht mehr an: Weesner Gemeindepräsident Marcel Benz. Die Suche nach dem Nachfolger oder der Nachfolgerin läuft. Bild: Linth24
Eine Findungskommission sucht für die September-Wahlen geeignete Kandidierende für das Gemeindepräsidium und die 2 Gemeinderats-Vakanzen. Interessierte können sich jetzt melden.

Aufgrund der Entscheide des Weesner Gemeindepräsidenten Marcel Benz, im Herbst 2024 nicht mehr für die neue Legislatur 2025-2028 zur Wiederwahl anzutreten und derselben Entscheidung der beiden Gemeinderäte Rita Leuenberger und Alois Bamert, wurde eine Findungskommission eingesetzt.

Findungskommission hat Arbeit aufgenommen

Sie will mit geeigneten Kandidaturen für das Gemeindepräsidium und die zwei Vakanzen im Gemeinderat einen Generationenwechsel anstreben. Der erste Wahlgang findet am 22. September 2024 statt und ein zweiter Wahlgang ist für den 24. November 2024 vorgesehen.

Ob diese Findungskommission auch für weitere, derzeit noch nicht bekannte Vakanzen aus anderen Körperschaften zum Tragen kommt, ist offen.

Mitglieder der Kommission

Unter dem Vorsitz von Christof Neurauter haben sich folgende mehrheitlich jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt: Darinka Bauer, Philipp Johner), Nadine Leuzinger und Vreni Zimmermann-Steiner.

Unterstützt wird diese Kommission durch den Gemeinderatsschreiber Ignaz Gmür. Die abtretenden Ratsmitglieder stehen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Inserat Gemeindepräsidium

Ebenfalls wurde die Funktion des Gemeindepräsidiums mit einem entsprechenden Inserat ausgeschrieben (www.weesen.ch). Interessierte können sich für ein Gespräch mit der Findungskommission melden, wobei ihnen das Anforderungsprofil, die Aufgaben, der Zeitaufwand, die Entschädigung wie die Verantwortlichkeiten in den Ressorts erklärt und Fragen beantwortet werden.

Podiumsgespräch mit Kandidierenden

Ebenfalls ist mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten ein öffentliches Podiumsgespräch geplant, an dem sich diese der Bevölkerung persönlich vorstellen können und auf das mit einem Flyer in die Weesner Haushaltungen rechtzeitig eingeladen wird.

Frist

Wer sich diesen Wahlen stellt, kann bis zum 25. Juni 2024 seine Kandidatur gemäss den gesetzlichen Vorgaben bei der Gemeindekanzlei einreichen. Dies er möglicht, dass Wahlzettel mit dem Namen der Kandidatin oder des Kandidaten gedruckt und mit den Wahlunterlagen den Weesner Stimmberechtigten zugestellt werden können.

Weitere Infos

Interessierte für diese Funktionen können sich vertraulich an den Gemeinderatsschreiber Ignaz Gmür wenden (E-Mail: ignaz.gmuer@weesen.ch; Telefon Geschäft: 058 228 76 06), der für Auskünfte zur Verfügung steht und eng mit der Findungskommission zusammenarbeitet.

Übersicht Erneuerungswahlen

A. Politische Gemeinde Weesen:

a)  Wahl des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin.

b)  Wahl der Mitglieder des Gemeinderates.

c)   Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

B.  Primarschulgemeinde Weesen:

a)  Wahl des Schulratspräsidenten bzw. der Schulratspräsidentin.

b)  Wahl der Mitglieder des Schulrates.

c)   Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

C.  Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden:

a)  Wahl des Schulratspräsidenten bzw. der Schulratspräsidentin.

b)  Wahl der Mitglieder des Schulrates.

c)   Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 und folgende des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).

Abgabetermin Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der zuständigen Gemeinderatskanzlei bis spätestens am Dienstag, 25. Juni 2024, 16:30 Uhr, zu übergeben.

Die Wahlvorschläge der Schulgemeinden sind ebenfalls bis zum vorerwähnten Termin der jeweiligen Gemeinderatskanzlei zu übergeben (jene der Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden an die Gemeinderatskanzlei Weesen).

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Kandidatenzustimmungen können bei der zuständigen Gemeinderatskanzlei bezogen werden und sind auf den entsprechenden Gemeinde-Webseiten abrufbar.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024, statt.

Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der zuständigen Gemeinderatskanzlei bis spätestens am Montag, 30. September 2024, 16:30 Uhr, zu übergeben.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Formulare
Sämtliche Formulare zu den Erneuerungswahlen von Weesen («Wahlvorschlag» und «Zustimmungserklärung») können hier heruntergeladen werden.

Die Formulare können auch auf der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

www.weesen.ch/Gemeinde Weesen, Geschäftsbericht 2023/Linth24