In der Oktober-Ausgabe des Gommiswalder Mitteilungsblattes «über üs» wurde darauf hingewiesen, dass das Grüngutmaterial in Behältern mit Rollen, die eine Hebevorrichtung für die maschinelle Entleerung haben, bereitgestellt werden muss. Dies löste diverse Reaktionen aus der Bevölkerung aus, welche aufgrund der Wohnlage diese Anforderung nicht einhalten können.
Der Gemeinderat kann die Reaktionen der Bürgerschaft nachvollziehen und hat dies zum Anlass genommen, die Situation nochmals zu prüfen.
Behälter-Entleerung muss für 1 Person möglich sein
Gemäss gültigem Abfallreglement sind die kompostierbaren Abfälle für die Grünabfuhr in Bündeln, offenen Behältern oder entsprechend gekennzeichneten Containern bereitzustellen. In der Vergangenheit wurden immer grössere und schwerere Behälter für die Grüngutentsorgung bereitgestellt, welche die Leerung jeweils erschwerten.
Mit der Verwendung von Behältern mit Rollen, die eine Hebevorrichtung für die maschinelle Entleerung haben, erleichtern Sie die Leerung durch die Entsorgungsfirma wesentlich. Offene Kübel und Laubsäcke, die über keine Hebevorrichtung verfügen, werden geleert, sofern diese nicht zu schwer sind. Das Entleeren muss für eine Person möglich sein.