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Gommiswald
02.02.2024
02.02.2024 23:50 Uhr

Andere Grüngutbehälter zulässig

Grüncontainer mit Rollen und Hebevorrichtung sind leichter zu entleeren, lassen sich aber nicht an allen Wohnlagen der Gemeinde Gommiswald aufstellen.
Grüncontainer mit Rollen und Hebevorrichtung sind leichter zu entleeren, lassen sich aber nicht an allen Wohnlagen der Gemeinde Gommiswald aufstellen. Bild: Canva
Im Herbst 2023 informierte die Gemeinde Gommiswald, nur noch Grüngutcontainer mit Rollen und Hebevorrichtung zu entleeren. Nach Kritik aus der Bevölkerung wird das etwas gelockert.

In der Oktober-Ausgabe des Gommiswalder Mitteilungsblattes «über üs» wurde darauf hingewiesen, dass das Grüngutmaterial in Behältern mit Rollen, die eine Hebevorrichtung für die maschinelle Entleerung haben, bereitgestellt werden muss. Dies löste diverse Reaktionen aus der Bevölkerung aus, welche aufgrund der Wohnlage diese Anforderung nicht einhalten können.

Der Gemeinderat kann die Reaktionen der Bürgerschaft nachvollziehen und hat dies zum Anlass genommen, die Situation nochmals zu prüfen.

Behälter-Entleerung muss für 1 Person möglich sein

Gemäss gültigem Abfallreglement sind die kompostierbaren Abfälle für die Grünabfuhr in Bündeln, offenen Behältern oder entsprechend gekennzeichneten Containern bereitzustellen. In der Vergangenheit wurden immer grössere und schwerere Behälter für die Grüngutentsorgung bereitgestellt, welche die Leerung jeweils erschwerten.

Mit der Verwendung von Behältern mit Rollen, die eine Hebevorrichtung für die maschinelle Entleerung haben, erleichtern Sie die Leerung durch die Entsorgungsfirma wesentlich. Offene Kübel und Laubsäcke, die über keine Hebevorrichtung verfügen, werden geleert, sofern diese nicht zu schwer sind. Das Entleeren muss für eine Person möglich sein.

Gemeinde Gommiswald/«über üs» / Linth24