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Kanton
24.01.2024

Fragen zu Gymi-Aufnahmeprüfung

Fragen bei der Regierung nach: FDP-Kantonsräte Raphael Frei (l.) und Jens Jäger.
Fragen bei der Regierung nach: FDP-Kantonsräte Raphael Frei (l.) und Jens Jäger. Bild: zVg
Der Kanton SG kündigte 2023 eine Änderung des Aufnahmeverfahrens an das Gymnasium an. Die Anpassungen sorgen für Unklarheiten. Zwei FDP-Kantonsräte fragen bei der Regierung nach.

Im amtlichen Schulblatt des Kantons St.Gallen wurde in der Dezember-Ausgabe 2023 eine Änderung des Verfahrens der Aufnahmen an das Gymnasium angekündigt. Künftig sollen die Vornoten aus der Oberstufe in die Beurteilung einfliessen.

Vornoten + Prüfung

Massgebend sind die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Natur, Mensch, Gemeinschaft (NMG) – wobei der Durchschnitt aus den Fächern Natur und Technik (NT) und Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) zählt.

Wer in diesen vier Vornotenbereichen einen Notendurchschnitt von 5 und in der Prüfung einen Notendurchschnitt von 4 erreicht, erfüllt die Aufnahmebedingungen; wer sehr gute Vornoten mitbringt, kann auch eine weniger erfolgreiche Prüfung ausgleichen – oder umgekehrt. Insgesamt müssen 36 von 48 möglichen Notenpunkten erreicht werden.

Erhöhter Leistungsdruck

Diese Änderung bringt einen erhöhten Druck auf die Notengebung in der Sekundarstufe I mit sich, welcher nicht gewünscht sein kann. Denn der Kanton St.Gallen hat in der Handreichung zur Schullaufbahn, welche 2020 erschienen ist, die Beurteilung neu geregelt und äussert sich darin folgendermassen:

«Das primäre Ziel der Beurteilungstätigkeit ist es, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und zu fördern. Darin eingeschlossen sind sowohl fachliche wie überfachliche Bereiche. In der formativen Beurteilung setzt die Lehrperson folgende Bezugsnormen pädagogisch sinnvoll ein: Lernfreude wecken und stärken durch das Aufzeigen von Lernfortschritten (individuelle Bezugsnorm), Klarheit über die Leistungserwartung schaffen und die Zielerreichung unterstützen (kriteriale Bezugsnorm) sowie durch den Austausch und den Vergleich mit anderen eigenes Wissen und Können anreichern und das Lernen anspornen (soziale Bezugsnorm).»

Starker Widerspruch

Die Änderungen in der Beurteilungspraxis und in den Bedingungen für die Aufnahme an ein Gymnasium stehen in starkem Widerspruch. Einerseits wird betont, dass Noten gemäss neuer Beurteilungspraxis keine reinen Zahlen mehr seien. Andererseits wird der Druck auf die Schulnoten in der Oberstufe mit der vorliegenden Anpassung des Verfahrens der Aufnahmen an das Gymnasium unnötigerweise massiv verschärft.


Raphael Frei und Jens Jäger bitten die Regierung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass die vorliegende Anpassung eine Abschaffung
    der Aufnahmeprüfung in Raten ist?

  2. Wie soll dem Fakt begegnet werden, dass Schulnoten auf der Oberstufe massiv in den
    Fokus von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern gerückt werden, was wohl dem
    Bestreben der «neuen Beurteilungspraxis» zuwiderläuft?

  3. Teilt die Regierung die Auffassung, dass der Druck auf die Oberstufennotengebung stark
    verschärft wird?

  4. Wie sollen die Chancengerechtigkeit und Fairness bei Zuzügen aus anderen Kantonen,
    dem Ausland oder aus Privatschulen gewahrt werden? Könnte so der Zugang zum
    Gymnasium gar erkauft werden?

  5. Ist die Regierung bereit, die Bedingungen für eine Aufnahme an ein Gymnasium erneut
    zu überdenken und auf den Entscheid zurückzukommen?

  6. Wie will die Regierung sicherstellen, dass die Noten auf der gesamten Sek 1 Stufe im
    Kanton objektiv vergleichbar sind, was Voraussetzung für ein objektives und faires
    Aufnahmeverfahren ist?»
Raphael Frei, Kantonalpräsident und Kantonsrat FDP