Der Gemeinderat Eschenbach hat am 14. November 2023 gestützt auf Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Zonenplanänderung «Breiten» Eschenbach
Umzonung Grundstück Nr. 1264E von WG 14.5 (Wohn- Gewerbezone)
in OeBA (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen)
Öffentliche Auflage
Der Teilzonenplan «Breiten» liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Januar bis 13. Februar 2024, bei der Bauverwaltung (Büro 14, Rickenstrasse 12) zur öffentlichen Einsicht auf. Wir bitten um telefonische Voranmeldung. Zudem sind die angehängten Planunterlagen samt Mitwirkungsbericht während dieser Zeit auch digital einsehbar unter mitwirken-eschenbach.ch.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG).
Dokumente (www.eschenbach.ch)
Teilzonenplan_Zonenplanaenderung_Breiten_Eschenbach_AmtlicheBekanntmachung
Teilzonenplan_Zonenplanaenderung_Breiten_Eschenbach_Mitwirkungsbericht
Teilzonenplan_Zonenplanaenderung_Breiten_Eschenbach_Auflageunterlagen