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Kanton
06.01.2024
05.01.2024 21:29 Uhr

Autos nach Leistung besteuern

Neu soll bei der Motorfahrzeugsteuer auch die Leistung und Energieeffizienz der Fahrzeuge berücksichtigt werden. (Themenbild)
Neu soll bei der Motorfahrzeugsteuer auch die Leistung und Energieeffizienz der Fahrzeuge berücksichtigt werden. (Themenbild) Bild: Staatskanzlei SG
In einer Anpassung der Motorfahrzeugsteuer schlägt die St.Galler Regierung vor, Personenwagen und Motorräder neu nicht nur nach Gewicht, sondern auch nach Leistung zu besteuern.

Der Kantonsrat hatte im Jahr 2018 die Regierung beauftragt, die Motorfahrzeugsteuer zu überarbeiten. Es sollen weiterhin genügend finanzielle Mittel für den Bau und den Betrieb der Strassen im Kanton St.Gallen vorhanden sein. In einem ersten Schritt erarbeitete das Bau- und Umweltdepartement sowie das Sicherheits- und Justizdepartement verschiedene Besteuerungsmodelle und unterbreitete diese interessierten Kreisen zur Stellungnahme. Die Mehrheit der Rückmeldungen fiel positiv aus.

Fahrzeugbesteuerung neu auch nach Leistung

Die Fahrzeugbesteuerung an sich war unumstritten. Das heisst: Die Fahrzeuge selbst sollen besteuert werden und nicht beispielsweise die Abnutzung der Infrastruktur. Die Regierung schlägt in der Botschaft vor, dass die Besteuerung nicht nur auf dem Gewicht eines Fahrzeugs beruhen soll, wie dies bisher der Fall war. Neu sollen Personenwagen und Motorräder auch nach der Leistung (PS, Kilowatt) besteuert werden. Die übrigen Fahrzeuge werden unverändert nach dem Gewicht besteuert.

Die Gewichtsbesteuerung hat zum Ziel, die Benützung der Strassen zu entgelten sowie potenzielle Strassenschädigungen zu kompensieren. Die Leistungsbesteuerung berücksichtigt künftig auch potenzielle Personengefährdungen. Die Besteuerung von leistungsstarken E-Bikes soll beibehalten werden, insbesondere aufgrund der Personengefährdung.

Energieeffiziente Autos profitieren von Steuerabzug

Energieeffiziente Autos sollen künftig von einem Steuerabzug profitieren. Dieser fällt kleiner aus als ursprünglich von der Regierung vorgesehen und ist – anders als heute – auf vier Jahre begrenzt. Der Abzug soll durch einen Steuerzuschlag für Fahrzeuge schlechterer Effizienzklassen finanziert werden. So wird der Kauf von energieeffizienten Fahrzeugen indirekt gefördert. Dadurch stehen auch bei zunehmender Elektrifizierung genügend Mittel für die Strassenfinanzierung zur Verfügung.

Bei der Finanzierung der St.Galler Strassen gilt der Grundsatz: Strassen sollen sich selbst finanzieren. Die Finanzierung über solide Besteuerungselemente ermöglicht eine vorausschauende Planung und die sichere Finanzierung von Strassenbauprojekten sowie langfristigen Strassenbauprogrammen. Das neu vorgesehene Besteuerungsmodell erreicht dieses Ziel. Das zeigen Berechnungen.

Beibehaltung der Aufgabenverteilung bei Strassen

Die Regierung will an der aktuellen Ausgabenverteilung festhalten. So stehen auf der Ausgabenseite mehrheitlich der Bau, Betrieb und Unterhalt von Kantonsstrassen sowie Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr. In diesem Zusammenhang fliessen auch Mittel in den Lärm-, Natur- und Landschaftsschutz. Weiter beteiligt sich der Kanton finanziell an den Strassenlasten der Gemeinden. Schliesslich wird auch die Arbeit der Verkehrspolizei durch die Motorfahrzeugsteuer finanziert.

Diese Gesetzesanpassungen gehen nun zusammen mit dem Botschaftsentwurf in die Vernehmlassung bis Ende Februar 2024. Die Unterlagen sind online einsehbar.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen/toggenburg24 / Linth24