Auf Anfrage, wie der Kanton St.Gallen konkret den Versorgungsengpass bei den KJPD beheben will, verweist das Gesundheitsdepartement auf eine im Jahr 2022 veröffentlichte Regierungsantwort auf eine Interpellation der GLP-SP sowie auf den Bericht ‹Psychiatriekonzeption 2022› (51.21.67 / 34.20.09).
Ausbau der Behandlungskapazitäten
Die Regierung will, dass die Behandlungskapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrien ausgebaut werden. Eine für das Jahr 2024 anstehende Umstellung des Finanzierungssystems soll ‹den unternehmerischen Spielraum der Stiftung KJPD für die Anstellung von zusätzlichem Personal erhöhen›.
Dies, weil infolge des Fachkräftemangels, insbesondere im ärztlichen Bereich, trotz Ausbau des Stellenplans keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten. Zudem will der Kanton St.Gallen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein spezifisches psychiatrisches Angebot für Menschen in der Adoleszenz (zwischen 16 und 25 Jahren) schaffen.
Weiter will die Regierung zusammen mit den betroffenen Institutionen konkrete Massnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels ausarbeiten (vgl. Tagblatt im April 2023).
Prekär: Aufnahmestopp in KJPD Uznach
Doch die Lage spitzt sich weiter zu, was der Aufnahmestopp von Patientinnen und Patienten in der Regionalstelle des KJPD Uznach höchst besorgniserregend aufzeigt. Ab sofort werden auf Grund eines fortwährenden Personalmangels nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt. Der sofortige Aufnahmestopp von neuen Familien und deren Patientinnen und Patienten betrifft die Gemeinden Benken über Eschenbach bis Rapperswil-Jona. Es wird für diese Gemeinden auf niedergelassene Psychiaterinnen und Psychiater/Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwiesen.
Probleme im ganzen Kanton SG
Doch das Problem besteht im ganzen Kanton. Auch am KJPD Sargans herrschen sehr prekäre Bedingungen und in Heerbrugg sind die Wartezeiten auch über ein halbes Jahr lang. Die Massnahmen der Regierung scheinen keine Wirkung zu zeigen. Der Versorgungsauftrag scheint hier nicht mehr gewährt zu sein.
Die Not bei Kindern und Jugendlichen ist gross, dies zeigt sich auch in den IV-Neurenten, die grösstenteils auf psychische Probleme zurückgehen.
Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist ein Aufnahmestopp im Rahmen des Versorgungsauftrags (flächendeckend für den ganzen Kanton) überhaupt zulässig?
- Welchen Einfluss hat die Kantonsregierung auf die aktuelle Situation bei den KJPD (als eigenständige Stiftung mit Versorgungsauftrag)?
- Wie kann ein Aufnahmestopp verhindert werden?
- Welche Massnahmen werden zusätzlich zur Personalgewinnung/Bekämpfung des Fachkräftemangels ergriffen, z.B. Arbeitgeberattraktivität?
- Benötigt es allenfalls regulatorische Lockerungen im OKP, damit die Zulassungsbedingungen kein Hindernis darstellen?
- Inwiefern kann der Kanton ein 1:1-Verhältnis Fachpsychologen:Weiterbildende garantieren?
- Werden niedergelassene Therapieplätze mit kantonalen Beiträgen unterstützt (die sonst der RS Uznach zugutekämen)?
- Was wurde seit der Beantwortung der Interpellation 51.22.48 genau umgesetzt und welche Wirkungen haben diese Massnahmen?»