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Kanton
05.11.2023
03.11.2023 14:33 Uhr

Schleppschlauch-Obligatorium ab 2024

Für den Kanton St. Gallen wurden nun weitere Ausnahmen in der Anwendung des Obligatoriums erlassen (Themenbild).
Für den Kanton St. Gallen wurden nun weitere Ausnahmen in der Anwendung des Obligatoriums erlassen (Themenbild). Bild: zvg
Das Schleppschlauch-Obligatorium tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Der Bund hat die Vorgaben für die Umsetzung erstellt.

Bis am 30. November 2023 müssen Gesuche für eine Flächenkompensation oder Ausnahmegesuche eingereicht werden, so dass eine allfällige Gesuchsbewilligung bereits im Folgejahr wirksam werden kann.

Unter www.bauern-sg.ch sind sämtliche Informationen rund um die Schleppschlauch-Pflicht zusammengefasst.

Weitere Infos (Merkblätter, Kriterienlisten & Formulare für Ausnahmegesuche etc.) finden Sie unter www.sg.ch/umwelt-natur.

St. Galler Bauernverband