Bis am 30. November 2023 müssen Gesuche für eine Flächenkompensation oder Ausnahmegesuche eingereicht werden, so dass eine allfällige Gesuchsbewilligung bereits im Folgejahr wirksam werden kann.
Unter www.bauern-sg.ch sind sämtliche Informationen rund um die Schleppschlauch-Pflicht zusammengefasst.