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Schänis
19.10.2023

Nachtragskredit für Energieförderung

Nachtragskredit: Damit auch für künftige Gesuche genügend Mittel aus dem Energiefonds vorhanden sind (Symbolbild).
Nachtragskredit: Damit auch für künftige Gesuche genügend Mittel aus dem Energiefonds vorhanden sind (Symbolbild). Bild: Pixabay: Solarimo
Der für das Jahr 2023 budgetierte Betrag an Gemeinde-Förderbeiträgen ist beinahe aufgebraucht. Der Gemeinderat sprach darum einen Nachtragskredit von 60'000 Franken.

Aus dem Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis werden Fördergelder für energetische Massnahmen ausgerichtet. Grundlage dafür ist das vom Gemeinderat im Januar 2018 erlassene Reglement über den Energiefonds.

Im Budget der Erfolgsrechnung 2023 stehen 90'000 Franken für Förderbeiträge zur Verfügung. Dieser Betrag ist nahezu aufgebraucht.

Damit auch für hängige und noch eingehende Gesuche genügend Mittel aus dem Energiefonds zur Verfügung stehen, sprach der Gemeinderat im Rahmen seiner Finanzkompetenzen gemäss Anhang zur Gemeindeordnung einen Nachtragskredit von 60'000 Franken.

Der für 2023 veranschlagte Fondsbezug für Energieförderbeiträge beläuft sich damit auf total 150'000 Franken.

Gemeinde Schänis/LinthSicht, Nr. 99/Oktober 2023