Rückschau und Auslegeordnung: Im Oktober 2017 trat das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Es ersetzt das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht vom 6. Juni 1972. Mit der Inkraftsetzung des PBG sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Ortsplanungsinstrumente bis Ende 2027 gemäss neuer Gesetzgebung zu revidieren.
Bereits September 2017 hatte der Gemeinderat grundsätzliche Überlegungen zur Siedlungsentwicklung und Rahmennutzungsplanung angestellt und den Start der Anpassung des Richtplans an die neuen Raumplanungsgrundlagen auf das Jahr 2020 anvisiert.
Ortsplanungsrevision
Im Juni 2019 setzte der Rat als Folge der Nicht-Realisierbarkeit des Projektes «Neuer Linthpark im Usserhirschland» die Ortsplanungsrevision in Gang. Damit setzte er gleichzeitig die Unterstützung des Masterplans «Streuli Areal» fort, welches zusätzliche Planungsschritte auslöste.
In der Folge erarbeitete die Gemeinde u.a. die Masterplanung 2019, eine Hochhausstudie, eine städtebauliche Entwicklungsstudie Bahnhof, eine Strategie Siedlungsentwicklung nach innen und den Richtplan, um weitere Planungssicherheit zu erlangen. Der kommunale Richtplan und die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen wurden im September 2022 vom Gemeinderat erlassen und im Mai 2023 vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Kenntnis genommen.
Damit liegen auch die wesentlichen Grundlagen für die anstehende Revision der Rahmennutzungsplanung – so der gesetzliche «Name» für den Zonenplan mit Baureglement – vor.
Revisionsprozess beginnt
Der Gemeinderat will aufgrund der gesetzlichen Fristen den Revisionsprozess nun starten. Bis Ende 2027 müssen der Zonenplan und das Baureglement an das neue PBG und den Richtplan angepasst sein. Vor diesem Hintergrund hat er im Juni 2023 der ERR Raumplaner AG, St.Gallen, den Auftrag erteilt, die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) an die Hand zu nehmen.
Begleitgruppe
Der Gemeinderat hat im August 2023 in einem Workshop die Grundzüge der Revision von Zonenplan und Baureglement besprochen und die Stossrichtung vorgegeben. So geht es um grundsätzliche Fragen wie die Beibehaltung des grossen Grenzabstands, die Einführung einer Dichte- oder Grünraumziffer oder den Umgang mit Themen wie Energie, Biodiversität oder Klimaschutz. Die eher technisch-juristischen Vorarbeiten werden durch die Ortsplanungskommission geleistet. Dieser gehören Mitglieder des Rates und der Verwaltung an.
Um schon früh in die politische Diskussion einsteigen und den Puls der Bevölkerung besser spüren zu können, sollen die Grobentwürfe mit einer Begleitgruppe gespiegelt werden. Der Gemeinderat lädt hierzu aus jeder Ortspartei eine Vertretung ein. Er lädt aber auch zwei, drei weitere Personen aus Uznach ein, sich für einen Sitz in der Begleitgruppe zu bewerben.
Bewerbung Begleitgruppe
Diese Personen sollten breit vernetzt und willens sein, eine gesamtheitliche Betrachtung über die gestellten Fragen vorzunehmen, sich in Einzelfragen zu vertiefen und als Gruppe einen Konsens zu erarbeiten. Angst vor Aktenstaub sollte man jedenfalls nicht haben, dafür Zeit für die Vor- und Nachbereitung von etwa 4 Sitzungen zu Randstunden am Abend im Zeitraum ab Februar bis Juni 2024.
Wer sich für den Einsitz in der Begleitgruppe interessiert, wendet sich bitte per E-Mail an den Gemeindeschreiber Mario Fedi: mario.fedi@uznach.ch. In der E-Mail sollte die Vernetzung in der Gemeinde offenlegen und die Bereitschaft erklären, die notwendige Zeit der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Gerne beantwortet der Gemeindeschreiber vorgängig auftauchende Fragen: Telefon 055 285 23 07.
Ausblick
- Die von der Ortsplanungskommission erarbeiteten Entwürfe von Zonenplan und Baureglement werden von der Begleitgruppe gespiegelt. Nach der Überarbeitung wird der Rahmennutzungsplan vom Gemeinderat beraten und verabschiedet.
- Danach – sprich im Sommer/Herbst 2024 – folgt die Mitwirkung der Bevölkerung, die zur Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger wie die Verwaltung elektronisch erfolgen soll.
- Nach der Diskussion und Umsetzung der Ergebnisse der Mitwirkung werden der Zonenplan und das Baureglement dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Vorprüfung übersandt.
- Danach wird die Bevölkerung über die Ergebnisse informiert, bevor die öffentliche Auflage erfolgt. Wenn alles wie geplant verläuft, können der Zonenplan und das Baureglement 2026 in Kraft gesetzt werden.