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Benken
19.09.2023
19.09.2023 10:09 Uhr

Nachtragskredit: Zentrumsgestaltung wird teurer

Die Umgestaltung des Dorfzentrums wird teurer als geplant.
Die Umgestaltung des Dorfzentrums wird teurer als geplant. Bild: www.benken.ch
Mehrausgaben zum Kredit für die Erschliessungsstrasse und die Neugestaltung Zentrumplatz werden gemäss Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Gemeinderat Benken beschliesst im Rahmen seiner Finanzbefugnisse gemäss Anhang der Gemeindeordnung Ziff. 2 einen Nachtragskredit für die Mehrausgaben der nicht berücksichtigten Bauleitungskosten und der Erhöhung des Verteilschlüssels für die Politische Gemeinde Benken von 1/4 auf 1/3 als Miteigentümerin des «Stockwerkeigentums Dorfzentrum» für die Umgestaltung des Dorfzentrums.

Der Nachtragskredit basiert auf dem «Kredit für die Erschliessungsstrasse Zentrumplatz und die Neugestaltung Zentrumplatz» von CHF 613'295.00, genehmigt an der Urnenabstimmung vom 11. April 2021.

Gemäss Beschluss des Gemeinderates Benken vom 5. September 2023 wird somit dem fakultativen Referendum unterstellt:

  • Gegenstand: Mehrausgaben zum «Kredit für die Erschliessungsstrasse Zentrumplatz und die Neugestaltung Zentrumplatz»
  • Kreditsumme: CHF 143'000.00

Kostenzusammenstellung

Bauleitungskosten Politische Gemeinde CHF 110'362.50
Erhöhung Verteilschlüssel CHF 32'575.00
Mehrausgaben total CHF 142'937.50
Kreditsumme inkl. Rundung CHF 143'000.00

Referendum und Auflage

  • Referendumsvorlage: Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. d des Gemeindegesetzes und Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Benken.
  • Frist: 18. September 2023 bis 27. Oktober 2023 (40 Tage).
  • Öffentliche Auflage: Gemeindeverwaltung Benken, Gemeinderatskanzlei (Büro 9), Zentrumplatz 2, 8717 Benken

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

  • 300 gültige Unterschriften.
  • Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat
    Benken, Zentrumplatz 2, Postfach 24, 8717 Benken, einzureichen.
  • Der detaillierte Gemeinderatsbeschluss dazu ist in diesem PDF einsehbar.
www.benken.ch