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Kanton
25.08.2023
25.08.2023 15:02 Uhr

Betriebsreduktion bei Steinbruch

Der Steinbruch Starkenbach zwischen Stein SG und Alt St. Johann befindet sich noch im Eigentum des Kantons St.Gallen.
Der Steinbruch Starkenbach zwischen Stein SG und Alt St. Johann befindet sich noch im Eigentum des Kantons St.Gallen. Bild: Ivan Louis
Der Toggenburger Steinbruch Starkenbach soll bis 2025 in eine Aktiengesellschaft ausgelagert werden. Bis dahin zahlt die St.Galler Regierung für einen reduzierten Übergangsbetrieb.

Der Steinbruch Starkenbach im Obertoggenburg soll in eine AG ausgelagert werden; wegen Verzögerungen im Bewilligungsverfahren drohte eine temporäre Schliessung.

Nun wird die Arbeit ab September nahtlos fortgeführt. Die Regierung hat den Übergangsbetrieb im neuen Abbaugebiet Starkenbach II beschlossen, nachdem die Gemeinden Nesslau-Krummenau und Wildhaus-Alt St.Johann den Sondernutzungsplan und die Abbaubewilligung erteilt hatte und sämtliche Einsprachen zurückgezogen wurden.

Übergangsbetrieb startet bald und soll AG-Start vereinfachen

Ein Teil der bisherigen Belegschaft des Steinbruchs kann in den kommenden Wochen den Übergangsbetrieb aufnehmen. Als erstes stehen Vorarbeiten für den späteren Gesteinsabbau an. Es handelt sich um Erschliessungsarbeiten und Erdbewegungen. Bis Ende Jahr können die Mitarbeitenden danach im besten Fall rund 5'000 Tonnen Hartgestein abbauen; 2024 wird ein Abbau von rund 20'000 Tonnen möglich sein. Die nötigen Arbeitsvergaben sind vorbereitet.

Der Übergangsbetrieb vereinfacht die Betriebsaufnahme durch die neue Aktiengesellschaft ab 2025 erheblich. Dank des nahtlosen Übergangsbetriebs werden die Lieferkette und die Bedienung von Stammkunden im Toggenburg mindestens teilweise aufrechterhalten. Zudem kann ein Teil der bisherigen Mitarbeitenden weiterbeschäftigt werden. Ihr Wissen über den Steinbruch in Starkenbach geht nicht verloren.

Die weiteren ehemaligen Mitarbeitenden werden gemäss eigenen Wünschen und Fähigkeiten innerhalb des Strassenkreisinspektorats oder des Bau- und Umweltdepartements weiterbeschäftigt.

Gesamtkosten von 650'000 Franken kommen vor Kantonsrat

Kostendeckend kann der Übergangsbetrieb allerdings nicht geführt werden. Im Budget 2024 beantragt die Regierung 500'000 Franken zur Finanzierung des Defizits. Zusätzlich will sie für die Vorfinanzierung von Planungskosten weitere 150'000 Franken einstellen. Für den Übergangsbetrieb muss der Kantonsrat in der Budgetdebatte in der Wintersession damit gesamthaft 650'000 Franken sprechen.

Die Kosten des Übergangsbetriebs im laufenden Jahr können über das aktuelle Budget des Steinbruchs Starkenbach beziehungsweise des Tiefbauamtes getragen werden.

Runder Tisch zur Zukunft des Steinbruchs Starkenbach

Regierungsrätin Susanne Hartmann lud gestern Donnerstagabend die lokalen Behörden, die Orts- und Wahlkreisparteien sowie das Obertoggenburger Gewerbe an einen Runden Tisch zum Steinbruch Starkenbach ein. Sie nutzte die Gelegenheit vor Ort für einen Austausch über die Zukunft des Steinbruchs.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24