Die Thematik Verkehrsberuhigung / Tempo 30 ist seit vielen Jahren ein Dauerbrenner in der öffentlichen Diskussion. Entsprechend haben sich auch Gemeinderat und Kommissionen schon mehrfach intensiv damit beschäftigt. 2021 hat der Gemeinderat schliesslich beschlossen, die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Quartieren Tönierwies und Rotfarb im Sinn eines Pilotprojektes prüfen zu lassen.
Nachdem die Kantonspolizei einem entsprechenden Zweckmässigkeitsbericht im Grundsatz zugestimmt hatte, wurden die betroffenen Eigentümer/innen und Anwohner/innen an der Informationsveranstaltung vom 5. September 2022 detailliert über die Ergebnisse der Gutachten und die Massnahmenpläne informiert. Auch die LinthSicht-Ausgabe vom Oktober 2022 widmete sich ausführlich der Thematik. Im Rahmen des durchgeführten Mitwirkungsverfahrens gingen 18 Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein. Dabei sind folgende Aspekte von breiterem Interesse:
Ausgestaltung der Einengungen
Die Einengungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie das Ortsbild bereichern und begrünen. Wo es die Platzverhältnisse zulassen und keine technischen Hindernisse entgegenstehen, sollen geeignete Bäume gepflanzt werden (z.B. Feldahorn, Acer campestre Elsrijk). Wo dies beispielsweise aufgrund von Werkleitungen nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich wäre, sollen die eingefassten Rabatten mit einer Blumenwiese bestellt werden. Reine bauliche Möblierungen sind nur dort zu wählen, wo es nicht anders geht.
Fehlender Wendeplatz an der Lindenstrasse (u.a. für Entsorgungsfahrzeuge)
Der Zustand, dass LKWs an dieser Strasse eine lange Strecke rückwärtsfahren müssen, wird auch seitens Gemeinde aus Verkehrssicherheitsgründen als Mangel erachtet. Um das weitere Verfahren um die Tempo-30-Zonen nicht zu verzögern, werden die Planung eines Wendeplatzes sowie das dafür notwendige Teilstrassenplanverfahren vom Tempo-30-Massnahmenplan abgekoppelt.
Thematik «Elterntaxis» (Schulhaus Weinberg)
Diesbezüglich laufen noch diverse Abklärungen. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, dass eine akzeptable und spürbare Lösung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch hier möchte der Gemeinderat die Thematik vom Tempo-30-Verfahren abkoppeln und parallel weiterverfolgen. Dazu ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden mit Vertretungen der asa AG, der Schule, des Gemeinderats und der Abteilung Tiefbau.
Im Weiteren gab der zwischenzeitlich veränderte Gesetzesrahmen Anlass für kontroverse Diskussionen. So ist es seit 1. Januar 2023 unter gewissen Umständen möglich, auf bauliche Massnahmen zur Durchsetzung des Tempo-30-Regimes zu verzichten. Die Voraussetzungen hierfür sind in Uznach an sich gegeben. Im Gemeinderat herrscht jedoch die Überzeugung vor, dass die gewünschte Verkehrssicherheit nicht allein mit dem Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungen erreicht wird. Vielmehr sind die entsprechenden Strassenzüge baulich so zu verändern, dass der Wohnquartiercharakter noch spürbarer wird. Diese Möblierungen reduzieren die Geschwindigkeit dauerhaft, indem sie die Achtsamkeit erhöhen.
Im Weiteren möchte der Gemeinderat auch der Biodiversität die gebotene Beachtung schenken. Er nutzt dabei jede Chance, die sich zur Begrünung / Beschattung von Quartieren und damit zur Verringerung von sich aufheizenden Asphaltflächen anbietet. Immerhin verlangt dies die Gemeinde schon seit vielen Jahren bei den Erschliessungsstrassen von Neubauquartieren. An diesem eingeschlagenen Weg soll bei den nun zur Diskussion stehenden Projekten in den Quartieren Tönierwies und Rotfarb festgehalten werden. Dies trägt zu einem positiven Erscheinungsbild der Quartiere bei, ist angesichts der Klimaerwärmung zeitgemäss und nicht mehr als konsequent.
Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen wurden die Massnahmen nach vorgängiger Konsultation der Kantonspolizei / Verkehrstechnik nochmals optimiert. Die bereinigten Projekte mit den konkreten Gestaltungsmassnahmen wurden zwischenzeitlich durch den Gemeinderat erlassen und von der Kantonspolizei abschliessend geprüft. Somit sind die Projekte nun so weit gediehen, dass der Massnahmenplan zusammen mit der Verfügung der Kantonspolizei (Verkehrsanordnung Signalisation) öffentlich aufgelegt werden kann, mit der Möglichkeit zur Einsprache (siehe unten).
Konkrete Massnahmen (Aufzählung nicht abschliessend):
- Zonentor «Zone 30»
- Markierungen «30» und Rechtsvortritt
- Ergänzende bauliche Massnahmen wie z.B. Einengungen (wo möglich mit Baumbepflanzung)
- Signalisation «Parkverbotszone, ausgenommen markierte Felder» auf der Zeughaus- und Bohlstrasse
Öffentlich Auflage:
Die Verkehrsanordnung liegt vom 22. August bis 4. September 2023 bei der Gemeinde, Bereich Planung, Bau und Infrastruktur, Obergasse 24, Obergeschoss, öffentlich auf.
Die Unterlagen können auch weiter unten (siehe PDF-Dateien) eingesehen werden. Inseratepublikation mit Rechtsmitteln siehe publikationen.sg.ch.