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25.07.2023

Öffentliche Auflage Sondernutzungsplan Deponie Steigriemen

Öffentliche Auflage: Sondernutzungsplan Deponie Steigriemen, Erweiterung Nord mit Umweltverträglichkeitsbericht.
Öffentliche Auflage: Sondernutzungsplan Deponie Steigriemen, Erweiterung Nord mit Umweltverträglichkeitsbericht. Bild: Gemeinden Kaltbrunn und Gommiswald / Frei + Krauer AG
Im Gebiet Steigriemen will die JMS AG die bestehende Aushubmaterial-Deponie erweitern. Die entsprechenden Erlasse liegen nun auf den Gemeindekanzleien Gommiswald und Kaltbrunn auf.

Die JMS AG sieht vor, die bestehende Deponie für sauberes Aushubmaterial im Gebiet Steigriemen zu erweitern.

Die bereits bewilligte Auffüllmenge beträgt 900'000 m3 über zwei Etappen. Mit der vorgesehenen Erweiterung Steigriemen Nord (Etappe 3) um 110'000 m3 verlängert sich die Deponiedauer um rund zwei Jahre.

Der Deponieperimeter soll dabei in nördlicher Richtung, primär zur Bodenverbesserung, erweitert werden. Bei der Rekultivierung des ehemaligen Kiesabbaus in diesem Bereich wurde kein Unterboden eingebracht. Gemäss den heutigen Rekultivierungsstandards verfügt die Wiese somit über eine nicht fachgerechte Rekultivierung, wodurch der Wasserhaushalt der Wiese unbefriedigend ist.

Die Situation soll durch einen entsprechenden Bodenaufbau nach dem aktuellen Stand der Technik verbessert werden.

Die Erweiterung liegt vollständig auf dem Gemeindegebiet Gommiswald. Es soll ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial (Material Typ A gemäss VVEA) deponiert werden.

Sondernutzungsplan ist Baubewilligung

Die Gemeinderäte von Kaltbrunn und Gommiswald haben für die Erweiterung Nord den dafür notwendigen Sondernutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht erlassen. Dieser soll gleichzeitig als Baubewilligung gelten.

Vorgängig wurde für das Vorhaben im März 2022 das Mitwirkungsverfahren in den Gemeinden Kaltbrunn und Gommiswald durchgeführt (zum Linth-Bericht). Das Verfahren blieb unbenutzt.

Öffentliche Auflage

Die obenstehenden Erlasse liegen nun während 30 Tagen vom 25. Juli bis 23. August 2023 auf der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald sowie auf der Gemeindekanzlei Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und das damit verbundene Baugesuch schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald sowie beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn erhoben werden.

www.kaltbrunn.ch