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Uznach
26.07.2023

Wenn Nachbars Rasenmäher stört

Damit das Rasenmähen nicht die gute Nachbarschaft strapaziert, empfehlen sich Rücksicht und vorgängige Gespräche. (Symbolbild)
Damit das Rasenmähen nicht die gute Nachbarschaft strapaziert, empfehlen sich Rücksicht und vorgängige Gespräche. (Symbolbild) Bild: Pexels: Magic K
Der Lärm von Rasenmähern im Sommer und von Laubbläsern im Herbst kann das Verhältnis unter Nachbarn auf die Probe stellen. Hier rät die Uzner Gemeindekanzlei zur «goldenen Regel».

Die «goldene Regel»

Die «goldene Regel» für eine gute Nachbarschaft: «Rücksicht und ein freundliches Wort, und schon lebt’s sich gut an diesem Ort».

Was haben im Sommer die Rasenmäher mit den Laubbläsern im Herbst gemeinsam? Sie können die gute Nachbarschaft auf die Probe stellen und unnötig viele Nerven kosten. Das muss nicht sein.

Immer wieder gehen Klagen ein, weil der Nachbar links am Samstagmorgen unbedingt schon um 7 Uhr den Rasen mähen «muss» und das wohlverdiente Ausschlafen stört. Oder der Nachbar rechts bläst über Mittag noch das Laub zusammen, womit auch die Siesta auf dem Balkon jäh abgeblasen wird. Und lauter als die Motoren ist dann nur der «Leidgeplagte», der vom Balkon aus laut nach Ruhe schreit.

«Goldene Regel» als Lösung

Die Lösung für solche Situationen bringt die «goldene Regel». Wenn ich am Samstagmorgen endlich einmal ausschlafen könnte, tun das wohl andere auch gerne. Und wenn ich über Mittag gerne auf dem Balkon in Ruhe einen Espresso schlürfe, geniessen das andere wohl auch. Wenn ich das aber weiss, gibt es kaum einen Grund, weshalb ich nicht darauf Rücksicht nehmen sollte. Wenn es aber einen Grund für mein unzeitiges Lärmen gibt, dann hat der Nachbar sicher auch Verständnis dafür. Ich muss nur vorgängig das Gespräch suchen, ihn informieren und damit fragen, ob es für ihn in Ordnung sei.

Die «goldene Regel» funktioniert mit gelebter Nachbarschaftshilfe noch besser. Wenn ich schon am Mähen bin, kann ich ja auch gleich noch beim Nachbarn eine Ecke mitmähen, was auch für das Laubblasen gilt. Das führt vielleicht dazu, dass auch mein «Espresso-Schlürfen» nicht länger als «Lärm» betrachtet wird.

Immissionsschutzreglement der Gemeinde bei Unvernünftigen

Übrigens: Die Vernünftigen nehmen Rücksicht und pflegen das Gespräch mit der Nachbarschaft von sich aus. Für die Unvernünftigen gilt das Immissionsschutzreglement der Gemeinde Uznach, wo es unter anderem heisst:

  • Grundsätzlich soll den Bürgern/-innen Ruhe über Nacht, von 12 bis 13 Uhr und am Abend ab 20 Uhr gegönnt sein. An öffentlichen Ruhetagen wie Sonntagen sind sämtliche störenden Tätigkeiten zu unterlassen.
  • Gartenarbeit mit Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten ist werktags (dazu gehört auch der Samstag) von 8 bis 12 und von 13 bis 20 Uhr gestattet.
  • Beim Einsatz von Drohnen ist jederzeit die Privatsphäre der Anwohnenden zu gewährleisten.
  • Beleuchtungsanlagen im Freien, insbesondere Reklame- und Fassadenbeleuchtungen wie auch himmelwärts gerichtete Lichtquellen sind bewilligungspflichtig. Zier-, Werbe- und Fassadenbeleuchtungen werden zeitlich beschränkt und müssen automatisch gesteuert werden.
  • Ton- und Bildwiedergabegeräte dürfen im Freien und bei offenen Fenstern oder Türen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden; dies gilt auch für Musizieren, Singen oder lautstarke Unterhaltungen. Das Reglement unterscheidet übrigens nicht nach Musikgeschmack, Talent oder Hörvermögen.

Mit den besten Wünschen für einen ruhigen Sommer und goldenen Herbst.

Gemeindekanzlei Uznach/LinthSicht / Linth24