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11.07.2023

Grillieren ohne Brandgefahr

Viele Leute sind sich der Gefahren beim Grillieren nicht bewusst.
Viele Leute sind sich der Gefahren beim Grillieren nicht bewusst. Bild: Vincent Keiman / Unsplash
Der falsche Umgang mit Grillgeräten führt immer wieder zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen.

Sommerzeit ist Grillzeit. Um sich und andere nicht zu gefährden, ist der richtige Umgang mit Grillfeuer wichtig. Denn immer wieder werden die Brand- und Explositionsgefahr und deren Folgen unterschätzt. Insbesondere die Verwendung von flüssigen Anzündhilfen ist äusserst gefährlich.

Für ungetrübte Grill-Freuden

Damit das Grillieren auch ein tolles Erlebnis bleibt, gilt es, einige Dinge zu beachten. So muss der Standort des Grillgerätes beispielsweise standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage aufgestellt werden. Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden muss ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.

Den Grill sollte man nie unbeaufsichtigt lassen und Kinder sollten nicht im Grillbereich spielen. Instruktionen im Umgang mit Feuer sind sehr wichtig. Grad im Umgang mit Kindern sollten diese auch überwacht werden.

Bei jedem Grillplausch soll eine Giesskanne mit Wasser, eine Feuerlöschdecke oder ein Feuerlöscher bereit sein.

Gasleitungen regelmässig prüfen

Vor der ersten Benützung oder sporadisch sollte der Gasgrill auf die Dichtigkeit der gasführenden Leitungen geprüft werden, zum Beispiel durch das Aufbringen von schaumbildenden Mitteln an den Leitungen. Bei neuen Geräten soll unbedingt vor der ersten Benützung die Gebrauchsanweisung des Herstellers gelesen werden.

Ein Gasgrill darf nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen über dem Erdreich verwendet werden, niemals aber in Untergeschossen. Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr. Gas sammelt sich in Vertiefungen am Boden an. Deshalb dürfen Gasflaschen nie in geschlossenen Räumen aufbewahrt werden.

Bei Gasgeruch: Nicht rauchen, kein Feuer machen, keine elektrischen Schalter oder Klingel betätigen. Den Hahn der Gasflasche und der Verbrauchsapparate schliessen.

Gewusst? Asche kann noch einen ganzen Tag lang nachglühen. Bild: AdobeStock

Asche kann noch lange nachglühen

Verwendet man einen Holzkohlegrill, ist beim Umgang mit flüssigem Anzündmittel grösste Vorsicht geboten. Dieses darf wegen der Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals nachgegossen werden. Verwende zum Anzünden von Holzkohle vorzugsweise einen Anzündkamin. Dieses rohrförmige Gerät funktioniert ohne Anzündflüssigkeit und ist im Fachhandel erhältlich.

Die Asche kann länger als einen Tag nachglühen. Die Asche darum mit Wasser löschen, in einem nicht brennbaren Behälter aufbewahren oder im Grillgerät ausserhalb des Gebäudes belassen. Die Asche soll man mindestens 48 Stunden auskühlen lassen, empfiehlt die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB).

Grillieren auf dem Balkon

Der Rauch, die Düfte und die Brandgefahr sind oft Ursache für Streitereien unter Nachbarn. Grillieren auf dem Balkon ist grundsätzlich gestattet. Voraussetzung dafür ist jedoch die Rücksichtnahme auf die übrigen Hausbewohnenden, so dass diese möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Rauchentwicklung muss also so gering als möglich gehalten werden.

Dem Vermieter steht es frei, im Mietvertrag ein Grillierverbot auf Balkonen festzulegen. Alternativ kann er dies auch in der Hausordnung festlegen. Dann muss der aber im Mietvertrag explizit auf die Hausordnung verweisen. Ein Blick in den Mietvertrag vor dem ersten Grillvergnügen lohnt sich also. Unabhängig davon rät die BFB aus Sicherheitsgründen, auf Balkonen auf Holzkohlegrills zu verzichten.

Statt "wilder" Feuerstellen sollte man besser offizielle Stellen verwenden wie hier in Bäretswil. Bild: schweizerfeuerstellen.ch

90 Prozent der Waldbrände sind menschgemacht

Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist davon auszugehen, dass rund 90 Prozent der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten verursacht werden. Je nach Gefahrenstufe reicht schon eine schlecht gelöschte Feuerstelle – ja gar ein einzelner Funke – um einen grossen Waldbrand zu verursachen.

In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keine gesetzlichen Vorschriften, welche das Feuermachen in der Natur verbieten würden. Jedoch können Gemeinden und Kantone das Feuermachen einschränken oder in gewissen Regionen ganz verbieten – dies beispielsweise in Naturschutzgebieten. Wichtig ist, sich vorgängig über die lokalen Gegebenheiten und bei Trockenheit über allfällige Waldbrandgefahren und Feuerverbote zu informieren.

Besser keine "wilden" Feuerstellen

Die BFB rät von "wilden" Feuerstellen ab, weil dort bauliche Sicherheiten fehlen wie z. B. eine feste Bodenplatte. Auch reicht kurzes Wässern der Feuerstelle nach Gebrauch nicht aus, um allfällige Glut im Boden zu löschen. Falls du trotzdem eine solche Feuerstelle anlegst, beachte bitte folgendes:

  • Ein steiniger Untergrund ist besser als der lockere Waldboden, da die Glut sich nicht so rasch im Boden ausbreiten kann.
  • Äste, Gräser oder Laub sollten am besten drei Meter von der Feuerstelle entfernt werden. Auch sollten keine Äste über der zukünftigen Feuerstelle hängen.
  • Die Feuerstelle muss mit Steinen begrenzt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. 
  • Nach Gebrauch muss die Feuerstelle mit sehr viel Wasser übergossen werden, damit nicht nur das Feuer, sondern auch allfällige Glutnester im Boden erlöschen.

Die BFB rät, statt wilder Feuerstellen lieber offizielle Grillstellen zu nutzen. Adressen gibt's z. B. unter www.schweizerfeuerstellen.ch oder unter www.grillstelle.ch. Eine Auswahl an Grillstellen im Zürioberland findest du in der Info-Box unten.

Grillen oder grillieren?

Apropos: Heisst es eigentlich grillen oder grillieren? Beides ist richtig. Während man in Deutschland vom grillen spricht, wird in der Schweiz eher das vom Französischen abgeleitete Wort grillieren verwendet (franz. "griller").

Im Notfall...

Im Ernstfall gilt: Alarmieren (Tel.-Nr. 118) – Retten – Löschen

www.bfb-cipi.ch

Zürioberland24