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Amden
05.07.2023

Verträge mit Primarschulgemeinde für Pausen- und Spielplatz

Der Gemeinderat hat beschlossen, der Primarschulgemeinde das Land für den Bau eines Pausen- und Spielplatzes zur Verfügung zu stellen (Symbolbild).
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Primarschulgemeinde das Land für den Bau eines Pausen- und Spielplatzes zur Verfügung zu stellen (Symbolbild). Bild: www.pixabay.com
Die Primarschule möchte bei der Wiese auf der Südseite des Primarschulhauses, die zu einem grossen Teil der politische Gemeinde gehört, einen neuen Pausen- und Spielplatz bauen.

Die Wiese wird heute an wenigen Tagen im Jahr von den Touristen als Parkfläche genutzt. An allen anderen Tagen wird das in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegende Land bisher nicht genutzt.

Die Primarschulgemeinde Amden hat den Gemeinderat darum im letzten Jahr angefragt, ob sie auf der Wiese einen Pausen- und Spielplatz bauen dürfe. Der Gemeinderat nahm daraufhin Abklärungen vor, ob unter Terrain allenfalls eine Tiefgarage gebaut werden könnte.

Die Abklärungen haben ergeben, dass dies zwar technisch möglich wäre, jedoch – bei einer Kostenschätzung von +/- 25 % – finanzielle Aufwendungen von rund drei Millionen Franken mit sich bringen würde. Angesichts der verhältnismässig geringen Anzahl an zusätzlichen Parkplätzen (43) wurden die Pläne für einen allfälligen Parkhausbau wieder verworfen.

Entschädigungslos, unter gewissen Voraussetzungen

Daraufhin hat der Gemeinderat beschlossen, der Primarschulgemeinde Amden das Land für den Bau eines Pausen- und Spielplatzes entschädigungslos zur Verfügung zu stellen – unter den Voraussetzungen, dass im Gegenzug das Grundstück des «alten Primarschulhauses» in die Dorfkern-Arealplanung miteinbezogen werden kann und die Primarschulgemeinde Amden der politischen Gemeinde Amden ein Kaufsrecht für das Grundstück Nr. 69, bestehend aus dem Wohnhaus Nr. 897, an der Dorfstrasse 14 gewährt.

Die Primarschulgemeinde Amden war mit diesen beiden Bedingungen einverstanden und so wurden der Baurechts- und der Kaufrechtsvertrag kürzlich auf dem Grundbuchamt unterzeichnet.

Das Baurecht für den Bau des Pausen- und Spielplatzes wurde für die Dauer von 40 Jahren vereinbart. Das Kaufsrecht für das Grundstück Nr. 897 an der Dorfstrasse 14 ist auf sieben Jahre befristet. Der Kaufpreis entspricht dem amtlichen Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einlösung des Kaufsrechts.

www.gemeinde-amden.ch