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Kanton
18.06.2023

AHV-Hilfe bleibt ungenutzt

Bild: Lisa Maire
Gemäss Pro Senectute gibt es Personen im AHV-Alter, die trotz schwierigen finanziellen Verhältnissen keine Ergänzungsleistungen (EL) beantragen.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dann, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe und es besteht ein rechtlicher Anspruch auf deren Bezug. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

Die Pro Senectute hat anfangs 2023 darauf hingewiesen, dass viele Betagte keine Ergänzungsleistungen beantragen, obwohl ihnen diese aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zustehen würden. Oft stellen Betroffene aus verschiedenen Gründen erst gar keinen EL-Antrag.

Manche wissen nicht, dass es diese Leistungen gibt. Andere entscheiden sich bewusst gegen einen Antrag; Entweder ist ihnen der administrative Aufwand zu gross oder sie sind nicht in der Lage, die Formalitäten zu erledigen.

Und wiederum andere möchten schlicht dem Staat nicht zur Last fallen, möchten nicht auf «fremdes» Geld angewiesen sein oder schämen sich schlicht dafür. Gemäss Pro Senectute ist dies bedauernswert, weil die EL materielle Probleme lindern und dafür sorgen würden, dass die grundlegenden Bedürfnisse gedeckt werden können. Deswegen setzt sich Pro Senectute dafür ein, dass alle Berechtigten Ergänzungsleistungen erhalten.

Seniorinnen und Senioren, die Beratung oder Unterstützung bezüglich Ergänzungsleistungen benötigen, dürfen sich bei der Pro Senectute, Region Gossau und St. Gallen Land melden:

Telefon: 071 388 20 50
E-Mail: gossau@sg.prosenectute.ch
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.00 -bis11.30 Uhr

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen SVA bietet unter der Nummer 071 282 63 85 ebenfalls Unterstützung an.

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