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Kaltbrunn
16.06.2023
16.06.2023 11:57 Uhr

Fakultatives Referendum: Benützungsreglement Sportplatz

Ausschnitt aus den Dokumenten Verhaltensregeln und Benützungsreglement.
Ausschnitt aus den Dokumenten Verhaltensregeln und Benützungsreglement. Bild: www.kaltbrunn.ch
Das angepasste Reglement Sportplatz Stiggleten untersteht vom 16. Juni bis 25. Juli 2023 dem fakultativen Referendum und liegt in dieser Zeit im Gemeindehauses öffentlich auf.

Der Sportplatz Stiggleten erhält ein neues Benützungsreglement. Die neuen Bestimmungen sollen die Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten, Verfahren und Verhaltensregeln auf dem Sportplatz klar und übersichtlich zusammenfassen.

Das neue Reglement wurde vom 20.  Februar bis 30. März 2023 einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt. Innerhalb der angesetzten Frist sind siebzehn Rückmeldungen eingegangen.

Die Kommission Sportplatz Stiggleten und der Gemeinderat haben die eingegangenen Vorschläge geprüft.

Übersicht Änderungen

Neben redaktionellen Anpassungen sind folgende Änderungen erwähnenswert:

  • Vereinheitlichung der Benützungszeiten auf den Sportanlagen und den Tennisanlagen  ( Montag bis Sonntag, 7.00 bis 22.00 Uhr). Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
  • Einheitliches, griffiges Verbot von Glas und lauter Musik auf  allen Aussenräumen.
  • Verzicht auf ein generelles Rauch und Alkoholverbot. Kein Konsum von illegalen  Substanzen.
  • Streichung des vorgesehenen Versäuberungsverbots für Hunde. Weiterführung des  bewährten Leinenzwangs und Kotaufnahmepflicht. Beibehaltung des Betretungsverbots auf dem Sportrasenfeld mit Tieren.
  • Mofas und Fahrräder dürfen ausschliesslich auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt  werden.

Das angepasste Reglement untersteht vom 16. Juni bis 25. Juli 2023 dem fakultativen Referendum. Es liegt in dieser Zeit im Eingangsbereich im Gemeindehaus,
Dorfstrasse 5, öffentlich auf. Für auf das Zustandekommen des Referendums sind 314 Unterschriften nötig.

www.kaltbrunn.ch