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Eschenbach
12.06.2023
12.06.2023 15:16 Uhr

Auflage Überarbeitung der Grundwasserschutzzone Bürg

Einsicht in die Pläne ist vom 12. Juni bis 11. Juli 2023 möglich.
Einsicht in die Pläne ist vom 12. Juni bis 11. Juli 2023 möglich. Bild: publikationen.sg.ch
Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan der Grundwasserfassung Bürg stammen aus den 80ern und sind grundlegend zu überarbeiten. Die neuen Pläne liegen nun öffentlich auf.

Im Auftrag der Wasserversorgung hat das Geologiebüro Lienert & Haering AG eine revidierte Fassung erarbeitet, wobei die Schutzzonen in Bezug auf Grösse und Klassierung angepasst werden.

Nachdem das kantonale Amt für Wasser und Energie (AWE) für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung grünes Licht erteilt hatte, konnten die Unterlagen Anfang 2023 den angrenzenden Grundeigentümern zur Mitwirkung vorgestellt werden.

Inzwischen sind die daraus hervorgegangenen Fragen geklärt, sodass der Gemeinderat den Grundwasserschutzzonenplan und das Grundwasserschutzzonenreglement erlassen konnte.

Diese Unterlagen liegen ab sofort zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die entsprechende Anzeige dazu finden Sie hier.

Öffentliche Planauflage

In Anwendung von Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz, SR 814.20; abgekürzt GSchG), Art. 29ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Okober 1998 (SR 814.201; abgekürzt GSchV) und Art. 29 bis 34 des Vollzugsgesetztes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung vom 11. April 1996 (sGS 752.2; abgekürzt GSchVG) sowie gestützt auf Art. 3 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 (sGS 151.2; abgekürzt GG) hat der Gemeinderat Eschenbach am 30. Mai 2023 erlassen:

  • Schutzzonenplan Grundwasserfassung Bürg
  • Schutzzonenreglement Grundwasserfassung Bürg

Der Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement liegen während dreissig Tagen, d.h. vom 12. Juni 2023 bis 11. Juli 2023, bei der Gemeindeverwaltung Eschenbach (Büro 15), Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach, zur öffentlichen Einsicht auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1)

Eschenbach aktuell, Nr. 6/Juni 2023