Plug&Play-Anlagen können zum Beispiel an Balkonbrüstungen gehängt oder im Garten aufgestellt werden. Die maximale Einspeiseleistung ist in der Schweiz für solche Anlagen auf 600 Watt begrenzt, um eine unzulässige Erwärmung der ortsfesten Installation zu verhindern.
Vor Inbetriebnahme muss der Stromnetzbetreiber zwingend schriftlich informiert werden.
Zu beachten
Vor dem Kauf und der Installation einer solchen Anlage sind nebst dem Kosten-Nutzen-Verhältnis insbesondere die von EnergieSchweiz im kürzlich publizierten FAQ zu beachten. Dieses finden Sie unter hier. Mieterinnen und Mieter müssen zudem die Zustimmung des Eigentümers einholen. Weiter ist die Anlage der Bauverwaltung zwecks Bewilligung vorgängig zu melden.