Der Gemeinderat hat am 30. Mai 2023 gestützt auf Art. 39 des Strassengesetzes genehmigt:
- Teilstrassenplan Anpassung Maagweg Nr. 3.30
Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 41 ff Strassengesetz während 30 Tagen, d.h. vom 8. Juni 2023 bis 7. Juli 2023 im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf.
Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Mit der Anpassung sind keine baulichen Massnahmen verbunden. Auf ein Kostenverlegungsverfahren kann daher verzichtet werden. Es ist auch kein Landerwerb erforderlich.
Schriftliche Einsprachemöglichkeit
Einsprachen gegen die Klassierung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Weesen, 8872 Weesen, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.
Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.