Der SGV unterstützt das Zusammenspiel aller Akteure im Kampf gegen den Lehrpersonenmangel. Er hat in der interdisziplinären Arbeitsgruppe, welche sich mit diesem Thema befasst hat, aktiv mit zwei Vorstandsmitgliedern mitgearbeitet. Entsprechend begrüsst er die heute vorgestellten Massnahmen des Bildungsrates im Grundsatz.
Der SGV unterstützt seine Mitglieder darin, die vorgeschlagenen Massnahmen, welche in der Kompetenz der Schulträger liegen, umzusetzen. So sind bedarfsgerechte und bezahlbare Kinderbetreuungsplätze im schulergänzenden Bereich für Familien bereits flächendeckend in Planung oder gar schon umgesetzt.
Dass die Schulträger jenen Lehrpersonen besonders Sorge tragen müssen, welche bereits unterrichten, ist von allen erkannt. Diesbezüglich werden Instrumente zur Entlastung, namentlich die Verschiebung von Stellenpensen vom Arbeitsfeld Unterricht in die Arbeitsfelder Schule oder Schülerinnen und Schüler bereits eingesetzt.
Anpassung gesetzgeberischer Massnahmen
Wichtig ist dem SGV, dass auch gesetzgeberische Massnahmen wie die Anpassung der Kündigungsfrist an die Hand genommen werden. Er hat Verständnis dafür, dass dies nicht kurzfristig erfolgen kann, vertraut aber auch darauf, dass dies zeitnah innert nützlicher Frist geschieht.
Arbeitsgruppe soll dauerhafte Taskforce werden
Der SGV fordert in seinem Positionspapier (Originaldokument am Ende des Berichts) vom März 2023, die bestehende Arbeitsgruppe in eine dauerhafte Taskforce umzuwandeln.
Er freut sich, dass der Bildungsrat diese Forderung aufgenommen hat und ist gerne bereit, in dieser ständigen Arbeitsgruppe konstruktiv mitzuarbeiten. Dieses Mandat will er nutzen, um auch die weiteren im Positionspapier formulierten Massnahmen einzubringen. Namentlich attraktive und praxistaugliche, berufsintegrierte und/oder maximal flexible Studiengänge sind dem SGV im Moment ein grosses Anliegen.
Für Schulträger, welche noch offene Stellen haben, sind Studierende der letzten Semester an der PHSG eine wichtige Ressource, um solche Stellen noch besetzen zu können.