Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 regelt, wie der Kanton und die Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben, also wie sie Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen einkaufen. Die aktualisierte Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht.
Die Totalrevision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Neben der Rechtsvereinheitlichung verfolgt sie jedoch auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und (volks-)wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen und die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb.
Zudem führt die aktualisierte Vereinbarung neue Beschaffungsmethoden ein und macht es einfacher, Anbieterinnen und Anbieter, die unzuverlässig arbeiten oder sich nicht an Vorschriften halten, auszuschliessen. Das fördert einen fairen Wettbewerb. Kanton und Gemeinden sollen zudem auf die Leistungsfähigkeit und die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen Rücksicht nehmen.