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Kanton
19.04.2023

Nein zu längeren Öffnungszeiten

Bild: sir
Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) hat sich zum Gesetzentwurf über Ruhetag und Ladenöffnung geäussert – und spricht sich überraschend gegen längere Öffnungszeiten aus.

In der Gruppe Handel des KGV sind sämtliche Mitglieder des Detailhandels zusammengeschlossen. Die Gruppe umfasst rund 850 Mitglieder im Kanton St.Gallen. Im Frühjahr 2021 wurde bei sämtlichen Mitgliedern der Gruppe Handel eine Umfrage in Bezug auf die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten durchgeführt.

Freiwilligkeit in Frage gestellt

Der stationäre Detailhandel sehe keinen Mehrwert in Bezug auf eine vollständige Flexibilisierung respektive Verlängerung und Aufhebung des Abendverkaufs. Längere Öffnungszeiten würden mehr Personal erfordern – ein Mehrumsatz sei aber dadurch nicht garantiert, wie es in einer Mitteilung des Verbands heisst.

Es sei davon auszugehen, dass insbesondere die Grossverteiler flexiblere und damit längere Ladenöffnungszeiten anwenden werden. Damit werde der stationäre Detailhandel unter Zugzwang gesetzt. Die – wie oft erwähnte – Freiwilligkeit der Anwendung der Ladenöffnungszeiten sei daher nicht immer gegeben.

Zudem werden von einzelnen Vermietern auch die Öffnungszeiten bestimmt wie beispielsweise in Shoppingcenter und müssten von den Mietern übernommen werden. Dies zum Teil auch gegen ihren Willen, heisst es weiter. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass längere Ladenöffnungszeiten, welche insbesondere in Einkaufszentren konsequent angewendet werden, zu einer Beschleunigung der Innenstadt-Verödung führen – sprich zu einer Sogwirkung des Einkaufens vom Land und den Innenstädten in die Einkaufszentren.

In der Stadt werden Öffnungszeiten sogar verkürzt

Zusammenfassend lehnt der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen sowie die Gruppe Handel des KGV eine Anpassung des bestehenden Gesetzes über Ruhetag und Ladenöffnung ab und spricht sich zudem gegen allfällige flankierende Massnahmen aus. Zudem müsse festgehalten werden, dass in der Stadt St.Gallen seit 2020 die Möglichkeit für erweiterte Ladenöffnungszeiten besteht. Nach rund rund Jahren seit der Einführung fällt das Ergebnis ernüchternd aus: Viele Detaillisten machen keinen Gebrauch von den erweiterten Ladenöffnungszeiten.

Im Gegenteil: Verschiedene Detaillisten haben die Öffnungszeiten am Samstag von 18.00 Uhr wieder auf 17.00 Uhr verkürzt. Kurzum: Eine Anpassung sei nicht gewünscht und dränge sich auch nicht auf. Wie die Regierung in den Vorlagen festhält, hat der Souverän im Kanton St.Gallen seit 1995 jegliche bisherigen Revisionsbestrebungen an der Urne abgelehnt. 2021 hat auch das Stimmvolk des Kantons Zug längere Ladenöffnungszeiten deutlich abgelehnt.

Ob der gewählte III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung bei einer allfälligen Volksabstimmung angenommen wird, obliege der Beurteilung durch die Politik.

 

 

StGallen24