Für etwa einen Fünftel der Kantonsbevölkerung werden die Krankenversicherungsprämien mit rund CHF 70 Millionen verbilligt. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben ein Anrecht auf Prämienverbilligungen.
Diehführung der Prämienverbilligung verantwortlich. In Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden werden die potenziellen Bezügerinnen un zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Die SVA St.Gallen ist für die Durcd Bezüger ermittelt.
Gutschrift auf Rechnungen
Bereits im Januar sind mehr als 28’400 Anmeldeformulare verschickt worden. Die gesamte Verbilligungssumme liegt bei CHF 70 Millionen; gegenüber CHF 83.8 Millionen im Jahr 2018. Die Auszahlung der Gelder erfolgte direkt an die jeweiligen Krankenversicherungen. Diese schreiben ihren Versicherten die Verbilligung auf künftigen Prämienrechnungen gut. Zudem werden weitere Verbilligungen über die Ergänzungsleistungen und über die Sozialhilfe ausbezahlt.
Für alle, die von der SVA St.Gallen keine vorbereitete Anmeldung erhalten haben, stand auf der Webseite ein Online-Formular zur Verfügung.