Der Gemeinderat hat beschlossen, den Gebührentarif für den Wasserbezug wie folgt anzupassen:
- Der Gebäudezuschlag wird von 0,4 Promille auf 0.25 Promille des Gebäudeneuwertes der angeschlossenen Objekte reduziert.
- Die Mengengebühr wird von Fr. 1.30 auf Fr. 1.90 je bezogenen Kubikmeter Wasser erhöht.
Die Gesamteinnahmen aus dem Wasserverkauf bleiben durch diese Änderungen in etwa gleich hoch. Jedoch wird das Verhältnis der mengenabhängigen Einnahmen zu den mengenunabhängigen Einnahmen verändert. Zurzeit setzen sich die Einnahmen gesamthaft zu ca. 42 % aus den Verbrauchsgebühren und zu ca. 58% aus den Grundgebühren zusammen. Durch die Änderung betragen die mengenabhängigen Gebühren neu rund 60% der gesamten Einnahmen.
Höherer Verbrauch = höhere Kosten
Dadurch wird einerseits das Verursacherprinzip höher gewichtet, andererseits soll ein haushälterischer Umgang mit Frischwasser gefördert und entsprechend belohnt werden. Bei den Abwassergebühren wird zurzeit auf eine Änderung verzichtet. Dort beträgt der Anteil der verbrauchsabhängigen Gebühren bereits über 50%.
Der Gemeinderat hat den Gebührentarif auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Der Wasserbezug für das Jahr 2022 wird noch nach dem bisherigen Tarif verrechnet.