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Sport
30.03.2023
05.04.2023 00:41 Uhr

Pyrhussieg für Hockey-Hooligans

Bild: keystone
Am Kreisgericht Uznach mussten zwei Hooligans vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen werden.

Zwei Beschuldigte aus der konfliktbeladenen Fan Szene des HC Fribourg-Gottéron mussten sich am Kreisgericht Uznach wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruch verantworten.  Ihnen wurde vorgeworfen, «…sich im Rahmen eines Sportanlasses einer Gruppierung angeschlossen zu haben, welche Gewalttätigkeiten an Menschen und Sachen ausgeübt haben soll.» Der Anlass war ein Heimspiel des SCRJ gegen den HC Fribourg-Gottéron im Jahr 2019, welches der HCFG haushoch verlor. 

Gesetz und nicht Willkür

Dass es beim Vorwurf des Landfriedensbruchs zu Freisprüchen kam, ist dem Umstand zuzuschreiben, dass sich im Rechtsstaat Schweiz Gerichte an die Gesetze halten und auch nach diesen urteilen. Das Sicherheitsdispositiv des SCRJ ist darauf ausgelegt, dass die Fans gegnerischer Mannschaften abgegrenzt bleiben. So auch im besagten Spiel. Der Freispruch im Punkt des Landfriedensbruchs musste erfolgen, weil das objektiv notwendige Tatbestandselement der Öffentlichkeit einer Zusammenrottung nicht gegeben war. Der Masse der gewaltbereiten Fans war es bis zu Abreise im geschlossenen Bus nicht möglich, in öffentliche Bereiche zu gelangen. Die Freude über den Freispruch bei den Beschuldigten und ihrer Verteidigung, kann man sehen, wie man möchte. Auf der Strecke bleibt der Sport als Ganzes.

Schaden nicht dokumentiert

Zum Freispruch wegen Sachbeschädigung gegen ein Rolltor führte der Umstand, dass die Stadt als Stadion-Eigentümerin den Schaden nicht dokumentierte und dieser in den Akten nicht erstellt wurde. Ein paar Reparatur-Rechnungen reichen nicht für einen Kausalzusammenhang. Der Schaden durch einen Tritt an einen Abfalleimer wurde eingestanden.

Fazit der ganzen Geschichte?

Die Allgemeinheit muss Kosten von mehreren Tausend Franken für das Verhalten von Fans übernehmen.  Einer der Beschuldigten reiste trotz Stadionverbot zum Match an. Wer denkt, dass Gerichte Beschuldigten, wie oft kolportiert,  mit Wohlwollen begegnen, irrt. Sie halten sich – im Gegensatz zu Delinquenten – an die Gesetze.

Statement der SCRJ Lakers

Stefan Bürer, Leiter PR & Kommunikation: «Die SCRJ Lakers nehmen das Urteil zur Kenntnis. Unabhängig davon verurteilen die Lakers jede Form von Gewalt. Emotionen gehören zum Eishockey dazu, wenn allerdings Sachschaden entsteht, oder - noch viel schlimmer – Menschen zu Schaden kommen, sind klar Grenzen überschritten.»

Markus Arnitz, Linth24