Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Rubriken
23.03.2023
23.03.2023 18:48 Uhr

Tag des Waldes!

Respekt als Grundsatz. (Symbolbild)
Respekt als Grundsatz. (Symbolbild) Bild: pixabay
Weil immer mehr Menschen in den Wald gehen, wurde vor vier Jahren ein Wald-Knigge geschaffen, der auf ein breites Interesse stösst. Und der Kanton St.Gallen beleuchtet die Besitzverhältnisse seiner Wälder.

Der Faltprospekt wird zum internationalen Tag des Waldes vom 21. März 2023 neu aufgelegt. Dazu ist ein umfassendes Informationspaket rund um den Wald-Knigge online verfügbar. Neben dem Video gibt es neu zu jedem  Verhaltens-Tipp ein Faktenblatt mit Hintergrundinformationen.

Der Wald-Knigge der Arbeitsgemeinschaft für den Wald mit zehn Tipps für den respektvollen Waldbesuch findet grossen Anklang. Bereits rund 200'000 Faltprospekte wurden seit Ende 2018 unter die Leute gebracht.

Neu aufgelegt – immer noch passend

Forstbetriebe, Gemeinden, Schulen, Waldkindergärten und unzählige Vereine haben den Faltprospekt verteilt.

Jetzt wird er unverändert neu aufgelegt, denn die Botschaften und die Tonalität mit den Illustrationen von Max Spring scheinen zu passen. Sie werden von mehr als 20 nationalen Verbänden und Organisationen getragen.

Von der Waldeigentümerschaft und dem Forstpersonal über die Umwelt- und Bildungsorganisationen bis zu  den Sportverbänden, Pilz- und Jagdvereinen war ein breites Interessen-Spektrum an der Erarbeitung beteiligt.

Neu gibt es zu jedem Verhaltens-Tipps ein Faktenblatt mit Erklärungen, Hintergrundinformationen, Fakten, Zahlen und Links. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft für den Wald finden sich auch die Cartoons zum  Herunterladen, das Wald-Knigge-Video, Medientexte und ein pädagogisches Dossier für den Unterricht.

Der Respekt als Grundsatz

Ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist mit Wald bedeckt. Neben der Erholung erfüllt der Wald wichtige Funktionen als Holz- und Energielieferant, er bietet Schutz vor Naturgefahren und leistet einen grossen Beitrag zur Biodiversität. Der Schweizer Wald ist per Gesetz für alle frei zugänglich, egal wem er gehört. Und weil
immer mehr Menschen regelmässig in den Wald gehen (gemäss Umfrage des Bundesamts für Umwelt 95 Prozent der Bevölkerung), nehmen allerlei Konflikte zu – unter den Waldbesuchenden, mit der Waldeigentümerschaft oder den Zielen des Naturschutzes. Der Wald-Knigge zeigt auf, wie diese Konflikte mit allseitigem Respekt entschärft  werden können, und was man im Wald darf und was nicht.

Wald-Knigge – willkommen im Wald

Der Wald-Knigge wird von der Arbeitsgemeinschaft für den Wald herausgegeben. Mehr als 20 nationale Interessenverbände rund um den Wald haben ihn gemeinsam erarbeitet. Inzwischen wird der Wald-Knigge viel zitiert und als eine Art Verhaltenskodex im Wald genutzt.

Mit witzigen Cartoons beschreibt er zehn Tipps für den respektvollen Waldbesuch, damit es Pflanzen, Tieren und Menschen gut geht.

Prospekte in Deutsch, Französisch und Italienisch können auf der zugehörigen Website bestellt werden. Hier finden sich auch die Cartoons, das Wald-Knigge-Video und ein pädagogisches Dossier für den Unterricht: www.waldknigge.ch.

Link zu den Faktenblättern.

Wem gehört der Wald im Kanton St.Gallen?

Der Wald ist für alle frei zugänglich. Dabei ist den Waldbesuchern kaum bewusst, dass der Wald auch jemandem gehört. Rund 30 Prozent der Kantonsfläche ist Wald. Dieser ist im Besitz von knapp 400 öffentlichen und 15'000 privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Während die öffentlichen Waldeigentümer wie beispielsweise die Ortsbürgergemeinden und Kooperationen meistens grössere Waldflächen besitzen, beträgt die durchschnittliche Waldfläche pro Privatwaldeigentümerin und Privatwaldeigentümer lediglich 1,5 Hektare.

Eigentum impliziert ein freies Verfügungsrecht über ein Objekt. Das Waldeigentum kennt diesbezüglich allerdings einige Besonderheiten. Im Eidgenössischen Zivilgesetzbuch werden der Bevölkerung Rechte zugestanden, welche das freie Verfügungsrecht der Waldeigentümerin und des Waldeigentümers einschränken:

  • Das freie Betretungsrecht oder das Recht im Wald Pilze und Beeren zu sammeln ist von der Waldeigentümerin oder dem Waldeigentümer zu dulden.
  • Für das Ernten seiner Bäume braucht die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer eine Bewilligung des Forstdienstes.
  • Zäune erstellen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und das Jagdregal im Wald gehört dem Kanton.

Die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer ist also mit diversen gesetzlichen Einschränkungen konfrontiert. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass trotz dieser Einschränkungen Waldbesitz sehr gefragt ist und Kaufobjekte entsprechend rar sind. Waldgrundstücke sind also auch Liebhaberobjekte.

Eine stetig zunehmende Herausforderung für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sind instabile Waldbestände entlang von Strassen und Wegen. Der Klimawandel und neue Krankheiten oder Parasiten setzen den Bäumen zu. In den letzten Jahren mussten deswegen etliche Sicherheitsholzschläge ausgeführt werden. Probleme bereiten vor allem die Eschen, die durch einen eingeschleppten Pilz befallen werden und nach kurzer Zeit ihre Stabilität verlieren.

Exemplarischer Rundgang in Rheinauen

Waldeigentümerinnen und -eigentümer wollen mit der Natur zusammenarbeiten und haben im Allgemeinen eine hohe Eigenmotivation, sich für einen gesunden und zukunftsfähigen Wald einzusetzen.

Ein eindrückliches Beispiel ist das Waldreservat «Ceres» in den Rheinauen, wo heute ein Rundgang in Anwesenheit von Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, stattfindet. Die Ortsgemeinde Buchs, die Ortsgemeinde Haag, das Rheinunternehmen und die VAT Vakuumventile AG haben mit dem Kanton einen Sonderwaldreservats-Vertrag abgeschlossen, der vor allem Massnahmen zur Biodiversitätsförderung umfasst.

Auf dem Rundgang weist der zuständige Revierförster Ivo Pfiffner auf die bereits ausgeführten Massnahmen hin. Es wurden lichte Waldstrukturen, Waldweiden und stufige Waldränder geschaffen. Speziell gefördert wird die Eiche, als ökologisch wertvolle Baumart, welche auch mit der Klimaerwärmung zurechtkommt.

Goldküste24 / Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24