Am 27. August 2023 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2023 – 2024 statt.
Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 24 Abs. 1 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; abgekürzt WAG).
Wahlvorschläge können bis Freitag, 7. Juli 2023, 16:30 Uhr bei der Gemeindekanzlei Gommiswald eingereicht werden. Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 Abs. 1 WAG). Die Gemeindekanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel.
Allfälliger zweiter Wahlgang am 19./26. November 2023
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. bzw. 26. November 2023 statt.
Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 15. September 2023, 16:30 Uhr der Gemeindekanzlei Gommiswald einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.