Individuelle Lohnanpassungen hat der Gemeinderat gemäss langjähriger Praxis und dem Personalreglement vorgenommen. Er berücksichtigt hierbei die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die allgemeine Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, die Leistung sowie die Finanzlage der Gemeinde. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Stufenanstieg besteht hierbei nicht.
Besondere Beachtung fanden insbesondere Mitarbeitende, die seit zahlreichen Jahren keine reale Lohnanpassung erhalten haben sowie Mitarbeitende mit tieferen Löhnen.