Die Kommission Sportplatz Stiggleten hat zusammen mit dem Gemeinderat ein neues Benützungsreglement für den Sportplatz erarbeitet. Ziel ist eine übersichtliche Zusammenfassung der Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten, Verfahren und Verhaltensregeln auf dem Sportplatz.
Das Reglement wird vor dem Erlass einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt. Die wichtigsten Eckpunkte lauten wie folgt:
Abgrenzung
Der Sportplatz Stiggleten wird unterteilt in «Sportanlagen» und «Tennisanlagen». Zu den Sportanlagen zählen die Leichtathletikanlage, der Beachvolleyballplatz, der Street Workout Park inkl. Slackline, das Rasenfeld sowie die Garderoben, Geräteräume und Toiletten. Zu den Tennisanlagen zählen die Tennisplätze und das Klublokal inkl. Geräteraum.
Zur Veranschaulichung wird nach dem Erlass des Reglements ein Übersichtsplan erstellt, welcher auf dem Sportplatzareal angebracht wird.
Zuständigkeiten
Die Sportanlagen werden durch die Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten. Für die Bewirtschaftung und den Unterhalt der Tennisanlagen ist der Tennisclub Gaster verantwortlich.
Benützungszeiten
Die Sportanlagen dürfen von Montag bis Samstag von 7:00 bis 22:00 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. Die Tennisanlagen dürfen von Montag bis Sonntag von 7:00 bis 22:00 Uhr genutzt werden.
Die Ruhezeiten sind einzuhalten.
Kommission Sportplatz Stiggleten
Bei der Verwaltung des Sportplatzes kommt der Kommission Sportplatz Stiggleten eine wichtige Rolle zu. Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Turnvereins Kaltbrunn, des Tennisclubs Gaster, des FC Uznach sowie der Gemeinde, der Schule und des Gemeinderats. Die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner vertritt Thomas Zahner, Benknerstrasse 29 (t.zahner@bluewin.ch).
Die Kommission bildet alle wichtigen Anspruchsgruppen ab, nimmt Gesuche für Erneuerungen und Anschaffungen entgegen und berät den Gemeinderat in allen Belangen rund um den Sportplatz.
Verhaltensregeln
Mit dem neuen Reglement werden wichtige Verhaltensregeln für ein friedliches Miteinander auf dem Sportplatz formell festgehalten (Haustiere, übermässiger Lärm und Musik, Alkoholkonsum ausserhalb von bewilligten Anlässen).
Damit sich die Regeln nötigenfalls auch rechtlich durchsetzen lassen, verfügen die Kommissions- und Behördenmitglieder sowie die zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde über die Befugnis, Personen vom Areal wegzuweisen.
Gebühren
Der Gemeinderat hat entschieden, vorerst auf den Erlass eines Gebührentarifs für Dauernutzungen oder Anlässe auf den Sportanlagen zu verzichten. Die Nutzung erfolgt weiterhin kostenlos.
Parkierung
In einem separaten Prozess werden das Parkierungsreglement und der dazugehörige Gebührentarif überarbeitet. Die Grenze für das kostenlose Parkieren auf dem Sportplatz Stiggleten wird von fünf auf zwei Stunden reduziert. Die Parkierungsregeln werden damit auf allen bewirtschafteten Parkplätzen vereinheitlicht.
Für den FC Uznach, den Tennisclub Gaster sowie Anwohnende sollen Dauerparkierbewilligungen angeboten werden.
Was ist neu?
Mit dem neuen Reglement wird das Benützungsreglement aus dem Jahr 2014 aufgehoben und inhaltlich ergänzt. Viele eingespielte Abläufe seit der Eröffnung des Sportplatzes werden verschriftlicht und bisher ungenaue Zuständigkeiten werden klar abgegrenzt (z.B. Geltungsbereich Sportanlagen, Tennisanlagen, neue Standorttafel). Die wichtigste Änderung für die Nutzerinnen und Nutzer sind die ausgedehnten Benützungszeiten an Werktagen (bisher bis 20:00 Uhr) sowie die konsequentere rechtliche Durchsetzung der Verhaltensregeln.
Der Gemeinderat freut sich, dass mit dem neuen Reglement für alle Beteiligten klarere Verhältnisse geschaffen werden können, damit der Sportplatz Stiggleten auch weiterhin ein Treffpunkt für viele schöne Stunden, Vereinsaktivitäten, Anlässe und Freizeitsport bleibt.
Alle Interessierten sind eingeladen, das neue Reglement im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens vom 20. Februar bis 20. März 2023 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch zu prüfen und dem Gemeinderat und der Kommission Fragen, Hinweise und Anliegen zukommen zu lassen. Vielen Dank für die wertvolle Mitarbeit!