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Kaltbrunn
20.02.2023
21.02.2023 09:52 Uhr

Erneuerbare Energien mehr fördern

Die Gemeinde Kaltbrunn entwickelt ihr Energieförderprogramm weiter. Neu werden E-Autos (r.o.) gefördert.
Die Gemeinde Kaltbrunn entwickelt ihr Energieförderprogramm weiter. Neu werden E-Autos (r.o.) gefördert. Bild: Linth24 / Pixabay
Der Gemeinderat Kaltbrunn will den Förderkatalog für erneuerbare Energien ausbauen und für mehr Fördermittel sorgen. Das zugehörige Reglement untersteht bis 31. März 2023 dem fakultativen Referendum.

Als eine zentrale Massnahme aus dem Leitbild 2018 sollen die jährlichen Energieförderbeiträge erhöht werden.

Das seit 2017 laufende Förderprogramm wurde in Zusammenarbeit mit der Energieagentur St.Gallen und der Energiekommission Kaltbrunn weiterentwickelt. Die Eckpunkte des neuen Reglements lauten wie folgt:

Grundsätze

Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss es mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • a) das Vorhaben führt zur Reduktion des CO₂-Ausstosses von Gebäuden und Fahrzeugen;
  • b) das Vorhaben führt zur Reduktion des Wärme- oder Kältebedarfs von Gebäuden;
  • c) das Vorhaben führt zur Produktion CO₂-neutraler Energie;
  • d) das Vorhaben führt zu einer effizienteren Nutzung der Energie;
  • e) Das Vorhaben dient in einer anderen Form der Umsetzung der Energiestrategie der Gemeinde.

Fördermittel und Massnahmen

Die zur Verfügung stehenden Beiträge werden aufgestockt. Für das Jahr 2023 sind unter Vorbehalt der Rechtskraft des neuen Reglements CHF 75'000.00 budgetiert (Vergleich 2022: CHF 25'000.00). Mit dem Kredit werden Pauschalbeiträge an folgende Vorhaben geleistet:

  • Fensterersatz: CHF 1'500.00
  • Fernwärme-Anschluss: CHF 2'500.00
  • Elektrische Wärmepumpen: CHF 1'000.00
  • PV-Anlagen auf bestehenden Bauten: CHF 1'000.00
  • Elektroautos: CHF 1'000.00

Für die einzelnen Vorhaben gelten spezifische Fördervoraussetzungen. Beispielsweise sind Beitragsgesuche für bauliche Massnahmen zwingend vor der Umsetzung einzureichen und die Vorhaben müssen über die gesetzlichen oder behördlich verfügten Vorschriften hinausgehen. Die ausführlichen Voraussetzungen je Vorhaben sind in der Vollzugsverordnung zum Reglement über die Energiefördermassnahmen enthalten.

Beitragsgesuche

Die Beurteilung der Gesuche erfordert technisches Spezialwissen. Die Beurteilung der Anträge erfolgt darum durch die Energieagentur St.Gallen.

Fakultatives Referendum

Das ausgearbeitete Energiereglement untersteht vom 20. Februar bis 31. März 2023 dem fakultativen Referendum. Das Reglement liegt in dieser Zeit im Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5, öffentlich auf oder kann unter www.kaltbrunn.ch eingesehen werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 314 Unterschriften nötig.

Die Gemeinde wurde bei der Erarbeitung des Reglements durch die Energieagentur St.Gallen unterstützt.

Die LinthSicht hat den Leiter Energieförderung, Lorenz Neher, zu den neuen Fördermassnahmen befragt:

Lorenz Neher, wie beurteilen Sie die Gemeinde Kaltbrunn bezüglich Nachhaltigkeit?
Die Gemeinde Kaltbrunn hatte sich mit Energiekonzept und Energierichtplan schon länger wirksame Instrumente gegeben, um Energie nachhaltig zu nutzen. Im Jahr 2021 begab sich der Gemeinderat zusammen mit der Energiekommission (Zusammensetzung aus Gemeinderat, Wasserkorporation, EVK AG und Verwaltung) aktiv auf den Weg für eine höhere Unterstützung erneuerbarer Energien. Ein wesentlicher Punkt daraus war die Neuausrichtung des kommunalen Förderprogramms.

Worauf lag der Fokus bei der Überarbeitung des Kaltbrunner Förderprogramms?
Der Fokus lag klar auf besserer Gebäudehülleneffizienz, erneuerbarem Heizen und Solarstromproduktion.

Was waren die Herausforderungen?
Unterschiedliche Ansichten gab es in der Förderung der Elektromobilität: Ladeinfrastruktur oder E-Auto? Damit auch den Wohnmieterinnen und -mietern eine Förderung angeboten werden kann, schwang das Pendel für die Förderung der E-Autos aus.

Was sind die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem bisherigen Förderkatalog?
Die wichtigsten Neuerungen sind die Wärmepumpen- und PV-Anlagenförderung. Diese beiden Fördermassnahmen machen in vielen Gemeinden bis zu 80 % aller Gesuche aus.

Wie können Fördergesuche eingereicht werden?
Sobald das Energieförderreglement rechtskräftig ist, können die Gesuche unter www.efoerderportal.sg.ch eingereicht werden. Bei Hausinstallationen übernimmt dies in der Regel das Installationsunternehmen.

Gemeinderat Kaltbrunn / LinthSicht