Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Eschenbach
10.02.2023

Gräberräumung Friedhof: Gesetzliche Grabesruhe läuft ab

Angehörige werden aufgefordert, die entsprechenden Gräber zu räumen (Symbolbild).
Angehörige werden aufgefordert, die entsprechenden Gräber zu räumen (Symbolbild). Bild: www.pixabay.com
Die Gemeinde informiert über die bevorstehenden Gräberräumungen auf den vier Friedhöfen.

Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen nach 20 Jahren, von Kindern nach 15 Jahren und bei Urnenbeisetzungen nach zehn Jahren ab (Ausnahme Friedhof Goldingen ab 1. Januar 2008, 20 Jahre).

Folgende Gräber sind zu räumen

Friedhof Eschenbach
– 1 Reihe Erdbestattungen von Juli 2002 bis April 2003.
– 1 Reihe Urnengräber von März 2012 bis März 2023.
– Urnenwände von Juni 2012 bis April 2013.

Friedhof Goldingen
– Erdbestattungen von August 2002 bis März 2003.

Friedhof St. Gallenkappel
– Erdbestattungen von Januar 2002 bis Mai 2003.
– Urnengräber von Februar 2012 bis September 2012.

Friedhof Walde
– Erdbestattungen von September 2002.

Räumung durch die Angehörigen an folgenden Daten

Eschenbach: Zwischen 1. bis 7. Mai 2023.
Goldingen: Zwischen 17. März bis 23. April 2023.
St. Gallenkappel: Zwischen 29. Mai bis 4. Juni 2023.
Walde: Zwischen 29. Mai bis 4. Juni 2023.

Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde.

Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine etc. von Amtes wegen geräumt. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.

Gemeinde Eschenbach