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Benken
02.02.2023
03.02.2023 07:49 Uhr

Fahrverbot im Riet bleibt

Das geschützte Kaltbrunner Riet ist letzter Überrest der früheren Sümpfe zwischen Walen- und Zürichsee.
Das geschützte Kaltbrunner Riet ist letzter Überrest der früheren Sümpfe zwischen Walen- und Zürichsee. Bild: Antonia Zurbuchen, pro natura St.Gallen-Appenzell
Zwischen Schänis, Benken und Kaltbrunn bleibt das Fahrverbot durch das Riet besehen. Auch wenn das einigen Benknern nicht gefällt.

Ein seit mehr als zwei Jahren dauernder Streit hat nun ein vorläufiges Ende. Das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement hat Anwohnern aus Schänis Recht gegeben, ihren Rekurs gutgeheissen und die Fahrerlaubnis zwischen Schänis und Benken wieder aufgehoben.

Über den Fall berichtet heute die Linth Zeitung (Originalartikel: https://www.linthzeitung.ch/politik/benken-will-nun-ausnahmen-kanton-stuetzt-rekurs-fahrverbot-im-riet-bleibt)

Kehrtwende des Gemeinderats und Widerstand

Als sich im Herbst 2020 die Gemeinderäte von Benken, Schänis und Kaltbrunn einigten, schien das Thema erledigt zu sein. Der Schleichweg vom Benkner Hügel durch das Riet wurde geschlossen und ein allgemeines Fahrverbot für den motorisierten Verkehr erlassen. Das geschah in Absprache mit dem Gesamtkonzept der Linthebene Melioration.

Das passte Bewohnern des Benkner Büchels nicht, sie machten Druck. Daraufhin knickte die Gemeinderäte von Benken und Schänis ein. Sie hoben im September 2021 das Fahrverbot zwischen dem Schützenhaus Maseltrangen und der Ostseite des Benkner Büchel wieder auf.

Das wiederum provozierte den Widerstand von Bewohnern von Maselstrangen, das politisch zu Schänis gehört. Sie erhoben im Herbst 2021 Rekurs gegen den Entscheid beim Kanton.

Nun hat das zuständige Departement für Sicherheit und Justiz diesen Rekurs gutgeheissen. Es muss wieder der Zustand hergestellt werden, der im Herbst 2020 von Benken, Kaltbrunn und Schänis beschlossen worden war: Kein Motorverkehr durch das Naturschutzgebiet in der Linthebene.

MAL/Linth24