In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Die Liste dieser Gebiete wird am 23. Juli 2020 angepasst. Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne mit Stichproben.
Die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko wird regelmässig aktualisiert. Diese gilt ab dem 23. Juli:
- Argentinien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bahrain
- Besetztes Palästinensisches Gebiet
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Cabo Verde
- Chile
- Costa Rica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Eswatini (Swasiland)
- Guatemala
- Honduras
- Irak
- Israel
- Katar
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kosovo
- Kuwait
- Luxemburg
- Malediven
- Mexiko
- Moldova
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Oman
- Panama
- Peru
- Russland
- Saudi-Arabien
- Serbien
- Südafrika
- Suriname
- Turks- und Caicos-Inseln
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)
Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10 000 bestraft wird.