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28.01.2023
28.01.2023 07:31 Uhr

Filmreife Verfolgungsjagd

Bild: Martin Risch
Auf der A3, zwischen Lachen und Reichenburg rasten ein Autofahrer und ein Polizist in Zivil. Beiden drohen nun Freiheitsstrafen.

Ein junger Mann aus dem Kanton Zürich ist geständig, am 4. April 2020 mit teils massiv überhöhter Geschwindigkeit (220 km/h) auf der Autobahn A3 gerast zu sein. Er fuhr dabei mehrfach, zumindest in zwei dokumentierten Fällen, vorausfahrenden Autos extrem nahe auf, wechselte mehrfach die Fahrspur in extremis und vollführte einen Schikanestopp.

Er muss sich vor dem Bezirksgericht March verantworten, weil er seine Straftaten auf dem Autobahnabschnitt zwischen Lachen und dem Autobahnkreuz Reichenburg beging.

Ohne Blaulicht hinterhergejagt

Zufällig fuhr an jenem Samstag ein Zürcher Polizist auf die Autobahn A3, neben sich die Tochter, mit der er in sein Feriendomizil fahren wollte. Ihm sei schon auf Höhe Brunau in Zürich die auffällige Fahrweise des jungen Manns aufgefallen. Dieser habe ständig wieder Vollgas gegeben, sei nahe aufgefahren und habe andere Autolenker massiv bedrängt, wie der Polizist diese Woche vor dem Bezirksgericht ausführte.

Der Polizist wies seine Tochter an, die Fahrt via Handy aufzuzeichnen. Kurz vor dem Autobahnkreuz Reichenburg hatte der Polizist den vor ihm fahrenden Raser anhalten und aus dem Verkehr ziehen und später den Kollegen übergeben können.

«Ich sehe mich als Polizisten immer in der Pflicht, Verbrechen zu bekämpfen. Ich will am Morgen in den Spiegel schauen können.»
Angeklagter Polizist

Polizist ebenfalls angeklagt

Warum aber stand der Polizist als Angeklagter vor Gericht? Er verfolgte den Raser und fuhr während der Nachfahrt ebenfalls teils über 200 km/h. Der nachweislich sehr gut ausgebildete Polizist sah darin kein Problem. Er habe sein Fahrzeug, ebenfalls einen hochmotorisierten BMW, immer im Griff gehabt. Er sei für solche Situationen jahrelang ausgebildet worden. 

Es drohen beiden Freiheitsstrafen

Dem jungen Mann droht für seine Raserei eine Verurteilung, weil er mit seiner Fahrweise Schwerverletzte und sogar Todesopfer in Kauf genommen hat. Die Anklage fordert für ihn eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Fr. sowie eine Busse von 2'720 Franken. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von drei Jahren. 

Auch für den Polizisten fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, welche aufzuschieben sei bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll der Mann eine Busse von 6'300 Fr. bezahlen sowie 3'800 Fr. für die Kosten des Verfahrens. Aus Sicht der Anklage hätte der Polizist andere Möglichkeiten gehabt, den Raser zu stoppen, so etwa die telefonische Meldung bei der zuständigen Polizei oder einfach eine Anzeige. 

Das Urteil ergeht schriftlich im Dispositiv.

Martin Risch, Redaktion March24 & Höfe24