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13.12.2022
14.12.2022 06:49 Uhr

Drei «Gucklochfahrer» im Linthgebiet

Mit dieser vereisten Frontscheibe war ein Autofahrer in Rapperswil-Jona unterwegs.
Mit dieser vereisten Frontscheibe war ein Autofahrer in Rapperswil-Jona unterwegs. Bild: Kapo SG
Zwischen Montag- und Dienstagmorgen wurden mehrheitlich im Linthgebiet insgesamt vier Autofahrer angehalten und angezeigt, welche die Frontscheibe ihres Autos ungenügend von Eis befreit hatten.

Anlässlich Patrouillenfahrten konnten in Buchs, Schmerikon, Rapperswil-Jona und Gommiswald drei Autofahrer und ein Lieferwagenfahrer angehalten werden. Es musste festgestellt werden, dass die Autos vereiste Frontscheiben und teilweise auch Seitenscheiben hatten. Diese waren nicht genügend vom Eis befreit worden.

Die «Gucklochfahrer» wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

  • So präsentierte sich die Perspektive eines in Gommiswald angehaltenen «Gucklochfahrers». Bild: Kapo SG
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  • Und auch in Schmerikon war jemand mit ungenügend enteister Frontscheibe unterwegs. Bild: Kapo SG
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Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel zu befreien

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden.

Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen.

Kapo SG