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Uznach
06.12.2022

Ungenügende Staatsanwaltschaft

Anklage aus Uznach: Hier wurde gefloppt.
Anklage aus Uznach: Hier wurde gefloppt. Bild: Linth24
Weil die Anklageschrift zu einem Sexualdelikt ungenügend abgefasst war, besteht die Möglichkeit, dass der Täter straffrei wegkommt.

Die Linth Zeitung rollt heute einen Fall auf, der ein schlechtes Licht auf die Staatsanwaltschaft See-Gaster und das Kreisgericht See-Gaster wirft.

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2020 im Alters- und Pflegezentrum «Berg» in St.Gallenkappel. Dort wurde ein 45-jähriger Pfleger aus Tunesien mit offener Hose und erigiertem Glied im Zimmer einer damals 82-jährige Frau entdeckt.

Berufung gegen Urteil

Die Staatsanwalt See-Gaster erhob Anklage wegen «sexuellen Handlungen» und «Schändung». Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Mann vom Vorwurf der Schändung frei, verurteilte ihn jedoch zu einer bedingten Gefängnisstrafe und erliess ein Tätigkeitverbot als Pfleger.

Der Verurteilt ging gegen das Urteil in Berufung und bekam auf unerwartete Art und Weise Recht vom Kantonsgericht St.Gallen.

Zu wenig präzise Anklageschrift

Die obersten kantonale Richter beurteilten die ursprüngliche Anklageschrift als zu wenig präzise.  Die Anklage hätte «kurz und genau umschreiben müssen, welche konkreten Handlungen sie dem Beschuldigten zur Last legt.», schreibt die Zeitung.

Dass die Anklageschrift nicht der Rechtsprechung genüge, hätte bereits das Kreisgericht See-Gaster merken müssen.

«Zurück auf Feld 1»

Aus diesem Grund wird das Urteil gegen den Tunesier aufgehoben. Die Kosten für das bisherige Verfahren, knapp 30'000 Franken, gehen zu Lasten der Staatskasse, schreibt die Linth Zeitung.

Die Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Anklageschrift verfassen und das Gericht erneut darüber befinden. Ob dies passiert, ist offen. Wenn nicht, kommt der Beschuldigte straffrei weg.

MAL/Linth24