Die Finanzkommission des St.Galler Kantonsrats will für das Jahr 2023 den Steuerfuss um 5 Prozent senken. Dies in der momentan angespannten finanziellen Situation, in welcher die Auswirkungen der Teuerung und der Energiekrise schwer abschätzbar sind. Für die SP ist diese Steuersenkung fahrlässig.
Vor allem die Gutverdienenden profitieren
Die bürgerlichen Parteien nehmen damit ein grosses Defizit für das kommende Jahr in Kauf. Die aktuelle Krise mit steigenden Energiepreisen und damit steigende Mietnebenkosten trifft vor allem die Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen. Sie leiden zudem unter dem 2023 bevorstehenden massiven Krankenkassen-Prämienschock. Von den bürgerlichen Steuersenkungen würden indes vor allem die Gutverdienenden profitieren.
Gezielte Entlastung der Einzelpersonen
Die SP fordert stattdessen eine gezielte Entlastung der Einzelpersonen und Familien, die sich jeden Monat fragen müssen, wie sie die Rechnungen noch bezahlen können. Sie fordert mehr Mittel für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Kurzfristig muss für das Jahr 2023 der gesetzlich höchstmögliche Betrag ausgeschüttet werden. Bei einer Orientierung am gesetzlich möglichen Maximum könnten 16.4 Mio. Franken mehr ausgeschüttet werden. Längerfristig müssen aus Sicht der SP die Mittel für die Prämienverbilligung signifikant erhöht werden.
Die Steuefusssenkung zeichnet sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat ab. Für die SP ist klar: Bei Umsetzung dieser Forderung gibt es keinen Raum mehr für steuerliche Massnahmen zur Entlastung des Mittelstandes, wie sie in den vergangenen Monaten an einem runden Tisch unter den Parteien diskutiert wurden. Die bürgerlichen Parteien haben es mit ihrer Steuersenkungsforderung verpasst, einen Kompromiss zu verhandeln.
Voller Teuerungsausgleich für Personal
Die Finanzkommission will für den Teuerungsausgleich für das Personal lediglich 1.5 Prozent vorsehen. Bei einer Teuerung von 3 Prozent. Dies ist ein Affront gegenüber dem Personal: Es wird zu einer Reallohnsenkung kommen – und damit auch zu einer Senkung der Kaufkraft. Und es ist auch dieses Vorgehen fahrlässig: Während in der Privatwirtschaft und in anderen Kantonen der volle Teuerungsausgleich gewährt wird, wird der Kanton St.Gallen in einer Zeit des Fachkräftemangels an Attraktivität verlieren. Die SP forderte den vollen Teuerungsausgleich.