Nebst der Kapitalerhöhung sieht die Regierung ein Darlehen für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für die notwendige Erweiterung am Standort Grabs vor. Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.
Kapitalerhöhung
Die Mittelfristplanung 2022-2030 der St.Galler Spitalverbunde zeigt bestehende und kommende finanzielle Schwierigkeiten auf. Das führt dazu, dass der Eigenkapitalbestand von drei Spitalverbunden bald aufgebraucht ist und eine finanzielle Sanierung notwendig wird.
Die Regierung sieht deshalb als Unterstützung für die Spitalverbunde eine Kapitalerhöhung vor. Damit soll eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 23 Prozent bis zum Geschäftsjahr 2030 gewährleistet sein. Das Eigenkapital ist wichtig für die finanzielle Stabilität des Unternehmens.
Die vorberatende Kommission unter der Leitung von Walter Gartmann, Mels, hat die Vorlage beraten. Sie diskutierte auch eine Erhöhung auf eine Eigenkapitalquote von 25 Prozent, folgte schliesslich aber dem Vorschlag der Regierung.
Darlehen
Zudem beriet die Kommission ein Darlehen für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland von 100 Millionen Franken. Dieses ist nötig, um das Spital Grabs gemäss
den Beschlüssen zur Spitalstrategie auszubauen. Das Spital Altstätten soll im Jahr 2027 geschlossen und das Leistungsangebot nach Grabs verlagert werden. Deshalb wird auf
die Realisierung des von den Stimmberechtigten gutgeheissenen Bauvorhabens am Standort Altstätten im Umfang von 85 Millionen Franken verzichtet. Dafür soll das Spital
Grabs um 46 Betten erweitert und es sollen zwei zusätzliche Gebäude realisiert werden.
Weil das bewilligte, aber nicht mehr benötigte Baudarlehen für das Spital Altstätten nicht für bauliche Massnahmen am Standort Grabs verwendet werden kann, muss ein neues
Darlehen gewährt werden. Die vorberatende Kommission unterstützt das geplante Vorgehen und anerkennt den Bedarf.
Die Kommission erachtet die Kapitalerhöhungen auch mit Blick auf die vom Kantonsrat gutgeheissenen Motionen zur Anpassung der Organisationsstruktur und zur Verselbständigung der öffentlichen Spitäler als wichtig. Die Regierung soll die angedachte Zusammenführung der Spitalverbunde vorantreiben. Damit soll mehr unternehmerische Freiheit herbeigeführt werden und die Verantwortung des Spitalverbunds gestärkt werden. Durch diese Schritte sollen wiederkehrende Sanierungsbeiträge des Kantons inskünftig vermieden werden.
Beratung in November-/Februarsession
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Novembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Februarsession 2023 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf
sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 33.22.09A-G zu finden.