Für Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit beantragt die Regierung rund 1,6 Millionen Franken, wie der Kanton am Freitag mitteilte.
Damit ist die Unterstützung von 15 Projekten sowie ein Rahmenkredit zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs vorgesehen. Aus diesem können Beiträge an Hilfsprojekte geleistet werden, die in der Ukraine oder in einem direkt vom Krieg betroffenen Nachbarland wirksam werden und insbesondere der humanitären Hilfe oder dem Wiederaufbau dienen.
Die St.Galler Regierung hatte dem Kantonsrat in der Septembersession ein Gesetz vorgelegt, das dem Kanton die Hilfe vor Ort in der Ukraine ermöglichen soll. Geplant waren Beiträge an Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz. Von 2022 bis 2025 wären jährlich bis zu zwei Millionen Franken gesprochen worden. Maximal hätte sich die Summe auf insgesamt acht Millionen Franken belaufen.
Die Finanzkommission wollte auf das Gesetz gar nicht erst eintreten. Die Hilfe im Ausland sei Sache des Bundes, lautete die Begründung. In Communiqués hatten danach SP und Grüne die Kommission als «Ort der sozialen Kälte» kritisiert.
Die Mitte-EVP-Fraktion schlug erfolgreich einen Kompromiss vor. Statt eines speziellen Gesetz nur für die Ukraine solle eines erarbeitet werden, das generell für die Krisenunterstützung angewendet werden kann. Um trotzdem rasch helfen zu können, müssten aber zusätzliche Finanzmittel aus dem Lotteriefonds freigegeben werden.
Die aktuelle Lotteriefondsbotschaft wird im Kantonsrat in der Novembersession beraten.