Hochrechnung laufendes Jahr: Das Budget 2022 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 1,405 Mio. vor (inkl. Korrektur anlässlich Bürgerversammlung 2021). Bei der Hochrechnung Stand September 2022 lässt sich eine Besserstellung von gegen Fr. 3 Mio. erahnen. Diese wird u.a. möglich durch:
- Minderausgaben resp. Mehreinnahmen bei der Sozialen Sicherheit von je rund Fr. 200'000 (eher vorübergehend),
- Mehreinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern von rund Fr. 800'000 (grösstenteils wiederkehrend),
- Mehreinnahmen bei den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen von rund Fr. 250'000 (eher wiederkehrend),
- Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern von rund Fr. 400'000 (eher einmalig),
- Mehreinnahmen bei den Handänderungssteuern von rund Fr. 500'000 (eher einmalig) und
- die im Rahmen der Überprüfung der Gemeindeaufgaben (Auftrag der Bürgerversammlung vom 2. Dezember 2020) beschlossenen Massnahmen (grösstenteils wiederkehrend).
Falls die erwartete Besserstellung um rund Fr. 3,0 Mio., eintrifft, würde sich das für 2022 budgetierte Defizit von Fr. 1,405 Mio. in einen Ertragsüberschuss derselben Höhe wandeln. Zudem haben die wiederkehrenden Positionen positive Auswirkungen auf den Finanzplan und die Eigenkapitaldecke.
Budget 2023: Steuerfuss-Senkung und Aufwandüberschuss
Das Budget 2023 fusst auf den Rechnungsjahren 2020 und 2021. Es wird aber auch mit dem Budget 2022 und der von der Finanzverwaltung erarbeiteten ersten Hochrechnung von Mitte September 2022 verifiziert, wo nicht bessere Grundlagen zur Verfügung stehen. Die Finanzkommission hat das Budget der Verwaltung vorberaten und um rund Fr. 556'500 entlastet. Im Gegenzug ist eine Steuerfusssenkung um 5% beantragt worden.
Der Gemeinderat hat das Budget ebenfalls beraten, um weitere rund Fr. 175'500 entlastet und zusammen mit dem Investitionsplan und dem Finanzplan genehmigt. Der Gemeinderat geht weiter als die Finanzkommission und beantragt eine Steuerfusssenkung von 6%. Das Budget 2023 sieht bei einem Gemeindesteuerfuss von neu 112% (vorher 118%) einen Aufwandüberschuss von Fr. 797'300 vor.
Der budgetierte Aufwandüberschuss von Fr. 797'300 ist trotz der vorgesehenen Steuerfusssenkung von 6% nur um Fr. 28'300 höher als der laufende Finanzplan (Fr. 769'000) es vorsieht. Dies ist vor der zu erwartenden Besserstellung 2022 aber gut vertretbar. Trotz Steuerfusssenkung sollten die Gegenfinanzierung der kantonalen Steuerreform (STAF) mit einem Mehraufwand pro EinwohnerIn von Fr. 52 (Stand 2021) ebenso finanziert werden können wie der steigende Personalaufwand für die Verwaltungsreorganisation (Einführung der Bereichsleitungen) und für den Bereich Bildung (Netto-Zuwachs im Jahr 2022 um 59 SchülerInnen).
Hier der Überblick: