Bis jetzt beschränkten sich die Standorte leistungsstarker Sendeanlagen in Rapperswil-Jona entweder auf die Stadtmitte oder die Peripherie.
Nun will die Swisscom an der Tägernaustrasse 19 in Jona, mitten in einem der am dichtesten besiedelten Wohngebiete und in unmittelbarer Nähe einer Schule, eine neue, stark strahlende 5G-Antenne bauen. Der für die Baubewilligung nötige «Strahlenschutznachweis» der Swisscom zeigt auf, wie extrem hoch die Feldstärken für OMEN (sensible Wohnorte) ausfallen: haarscharf an der Grenze vorbei und dies in einem grösseren Wohnquartier! Ohne jegliche Reserven für Berechnungs-/Mess-Unsicherheiten, die etwa bei 40% liegen (METAS).
Klagen umgehen
Die Swisscom zertifiziert sich in den Unterlagen auch gleich selber. In der Schweiz gilt neben international üblichen Grenzwerten ein weiterer, tieferer Grenzwert, der nicht, wie behauptet wird, zu tieferen Feldstärken (FS) als im Ausland führt, sondern zum Gegenteil. Der zusätzliche CH-Wert gilt am Ort des Hausbewohners, wo die Feldstärke, distanzbedingt, viel tiefer als an der Antenne ausfällt (sog. Distanzverdünnung). Während bisher Netzprovider möglichst tiefe FS am Empfangsort anstrebten, um Klagen zu umgehen, erlaubt der CH-Ansatz einen sehr viel höheren Pegel. Mehr als 1 m/Volt war in etwa die Tabu-Grenze; in der CH ist bis 5 Volt/m nicht einklagbar. In einem Wohnquartier sind üblicherweise Feldstärken von 0.2 bis 0.5 V/m üblich.