Eidgenössische Vorlagen: Worum geht es?
- Erste Vorlage: Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
Die Massentierhaltungsinitiative will den Schutz der Würde von Nutztieren in die Verfassung schreiben und die Massentierhaltung verbieten. Die gesetzlichen Mindestanforderungen in der Tierhaltung würden strenger und müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren, Produkten und Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.
- Zweite Vorlage: Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die AHV-Renten für die nächsten rund zehn Jahre sichern und besteht aus zwei Vorlagen, welche die Einnahmen sowie die Leistungen betreffen. So ist im Hinblick auf zusätzliche Einnahmen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgesehen: beim reduzierten Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent, beim Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.
- Dritte Vorlage: Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)
Der andere Pfeiler zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) sind Anpassungen auf der Ebene der Leistungen: So soll das Rentenalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Diese wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können sich zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen. Ausserdem soll ein flexiblerer Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 dank Teilrenten möglich werden. Wer länger als bis 65 arbeitet, erhält einen Anreiz, die eigene Rente aufzubessern. Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
- Vierte Vorlage: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Der erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnhafte Privatpersonen können diese bei Angabe der Zinsen in der Steuererklärung zurückfordern. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Für Schweizer Unternehmen ist dies ein Nachteil, weshalb oft in Länder ohne Verrechnungssteuer ausgewichen wird. Die Vorlage sieht darum Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen vor sowie ferner den Entfall der Umsatzabgabe für inländische Obligationen und Wertpapiere vor. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.