Begründung zur Beschwerde
Meine Begründung zur Beschwerde publizierte ich am 8. Mai 2021 auf Linth24 mit folgender Ausführung:
Erstens: Der Stadtrat müsse in Abstimmungsvorlagen nicht tendenziös, sondern sachlich informieren.
Zweitens: Der Vertrag zur Subvention an die ZSG sei offenzulegen.
Drittens: Das Tun der der Öffentlichkeit gehörenden Schiffgesellschaft müsse hinterfragt werden – anstatt ihr blind Steuergeld nachzuwerfen.
Beschwerde abgelehnt
Nun lehnte das Departement des Innern des Kantons meine Beschwerde am 5. Juli ab. Damit stützt er den Stadtrat (Staat schützt Staat), während die Steuerzahler künftig die fragwürdig geführte ZSG jährlich mit 600'000 Franken subventionieren müssen. Folgend führe ich meine Beschwerde-Punkte und die jeweilige Stellungnahme des Kantons zusammenfassend auf:
Meine Beschwerde: Aus der Fragestellung in der Volksabstimmung ging nicht klar hervor, ob die 600‘000 Franken an die ZSG einmalig oder jährlich bezahlt werden müssen.
Kanton: Die Abstimmungsfrage sei, zusammen mit dem Gutachten gelesen, verständlich. Es könne nachvollzogen werden, dass die Stadt ab 2022 jedes Jahr 600‘000 Franken bezahlen müsse. Der Stimmbürger müsse bei Unklarheiten eben das ganze Gutachten lesen oder sich noch anderweitig informieren.
Meine Beschwerde: In der Abstimmungsbroschüre sei im Verweis zur Gemeindeordnung eine Ziffer genannt, die auf eine einmalige Ausgabe hinweise.
Kanton: Der unkorrekte Verweis im Gutachten führe nicht dazu, dass die ganze Vorlage unverständlich sei. Nur «schwerwiegende» Fehlinformationen würden die Aufhebung einer Volksabstimmung rechtfertigen.
Meine Beschwerde: Die 600'000 Franken gingen nicht an die ZSG, sondern an den Züricher Verkehrsverbund ZVV.
Kanton: Ob ein Vertrag mit dem ZVV oder der ZSG abgeschlossen werde, habe keinen Einfluss auf die Willensbildung der Stimmbürger.
Meine Beschwerde: Der Begriff «Kredit» sei nicht korrekt, da daraus kein aktivierbarer Gegenwert entstehe.
Kanton: Der Begriff Kredit sei nach Art. 116 Abs. 1 GG eine korrekte Bezeichnung. Ein Rat tätige Ausgaben im Rahmen von Krediten.
Meine Beschwerde: Zur Geschäft liege kein Vertrag vor, womit unklar sei, wie lange die ZSG subventioniert werden müsse. Der Gesamtbetrag der Ausgabe (z.B. in 10 Jahren 6 Mio. Fr.) werde nicht erwähnt.
Kanton: Der Vertrag mit der ZSG/ZVV müsse der Bürgerschaft nicht vorgelegt werden, bzw. müsse nicht vor Beschlussfassung über den Kredit vorliegen.