Der Gemeinderat Benken führt gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) sowie nach Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) verschiedene Planverfahren für die Erweiterung der Arbeitszone der HakaGerodur AG durch.
Nachdem das vorgängige Mitwirkungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat Benken erlassen:
- Teilzonenplan HakaGerodur
- Sondernutzungsplan HakaGerodur AG mit den besonderen Vorschriften
- Teilstrassenplan Tobelrötenstrasse (Parz. Nr. 215, 1337 und 220) mit Klassierung als Gemeindestrasse dritter Klasse
Im Weiteren wird festgestellt, dass sich innerhalb des Teilzonen- und Sondernutzungsplanes kein Wald befindet (negative Waldfeststellung).
Auflagefrist:
Die Planunterlagen inkl. dem Planungsbericht liegen während 30 Tagen, d.h. ab 17. Juni 2022 bis und mit 18. Juli 2022 öffentlich auf (Art. 41 ff des kantonalen Strassengesetzes und Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes).
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Benken, Vorraum, Zentrumplatz 2, 8717 Benken.
Rechtsmittel:
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1), ist berechtigt, innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, 8717 Benken, schriftlich und begründet Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat einen Antrag zu enthalten.