Hunderttausende Personen aus der Ukraine sind auf der Flucht. Der Bundesrat hat am Freitag den Status «S» für diese Personen aktiviert. Mit diesem Status können Flüchtlinge aus der Ukraine vorläufig in der Schweiz bleiben.
Die Flüchtlinge werden durch den Bund den Kantonen zugewiesen. Innerhalb des Kantons werden sie auf die Gemeinden verteilt. Diese Verteilung regeln die 77 Gemeinden untereinander. Sie haben dafür den Trägerverein Integrationsprojekte (TISG) beauftragt. Dieser weist die Flüchtlinge nach einer Erstunterbringung den Gemeinden zu.
Bezug des Altersheims Rosenau ab nächsten Donnerstag
Für diese Erstunterbringung hat der TISG nun vorübergehend das leerstehende Altersheim Rosenau in Kirchberg gemietet. In den nächsten Tagen wird das Gebäude für den Bezug instand gestellt. Ziel ist es, das Gebäude bereits ab dem kommenden Donnerstag nutzen zu können. Der Betrieb ist bis Ende Jahr geplant.
Die Flüchtlinge werden in der Unterkunft medizinisch versorgt und psychologisch betreut. Ebenfalls sind Deutschlektionen und weitere Integrationsangebote geplant. Erwartet werden vorwiegend Frauen und Kinder.