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Kanton
15.02.2022
16.02.2022 10:04 Uhr

Wohnfreiheit anerkannter Flüchtlinge eingeschränkt

Um Überlastungen bei den Sozialausgaben in Gemeinden zu vermeiden, soll anerkannten Flüchtlingen der Wohnraum künftig zugewiesen werden. Die SVP ist erfreut. (Symbolbild)
Um Überlastungen bei den Sozialausgaben in Gemeinden zu vermeiden, soll anerkannten Flüchtlingen der Wohnraum künftig zugewiesen werden. Die SVP ist erfreut. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, sollen im Kanton St.Gallen ihren Wohnort nicht mehr frei wählen können. Der Kantonsrat überwies dazu einen Vorstoss von SVP und Mitte-EVP.

In einigen Gemeinden des Kantons sei neben einer Konzentration von vorläufig aufgenommenen Personen auch eine grössere Gemeinschaft von anerkannten Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland entstanden, heisst es im Vorstoss, der von der SVP und der Mitte-EVP gemeinsam eingereicht wurde. Die Integration dieser Personen werde dadurch erschwert.

Zu diesem Thema war ein Standesbegehren eingereicht worden, das im Februar 2020 von der Mehrheit des Kantonsrat knapp abgelehnt wurde. Darin war verlangt worden, dass anerkannte Flüchtlinge, die von der Sozialhilfe abhängig sind, ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons nur mit Zustimmung der neuen Wohngemeinde wechseln können.

Nun sollte das gleiche Ziel auf einem anderen Weg erreicht werden. Das Sozialhilfegesetz sollte so geändert werden, dass Sozialhilfe auch als Sachleistung – unter anderem in Form von Wohnraum – gewährt werden kann. Damit könne Flüchtlingen innerhalb des Kantons ein Wohnort oder eine Unterkunft zugewiesen werden, heisst es im Vorstoss.

Vorstoss laut Kantonsregierung «völkerrechtswidrig»

Die Regierung lehnte die Motion ab. Sie erklärte, eine Einschränkung der Wohnsitznahme für anerkannte Flüchtlinge sei völkerrechtswidrig. Sie verwies dabei auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Zudem hätten anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf die gleichen Sozialhilfeleistungen wie Schweizerinnen und Schweizer. Wenn das Sozialhilfegesetz geändert werde, müsse dies für alle gelten.

In der Debatte wurde auf das Beispiel von Bazenheid verwiesen. Dorthin seien viele Flüchtlinge gezogen und die Gemeinde werde stark belastet. Der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion nannte die von der Regierung ins Feld geführte Völkerrechtswidrigkeit «eine herausfordernde rechtliche Ausgangslage» und sagte dazu: «Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg».

Die FDP lehnte die Motion ab, die rechtliche Ausgangslage sei klar. Dieser Meinung waren auch die Vertreterinnen und Vertreter von GLP, Grünen und SP. Regierungsrätin Laura Bucher (SP) erklärte, die Ziele der Motion könnten wegen der Vorgaben im Völkerrecht und wegen der in der Verfassung verankerten Niederlassungsfreiheit nicht erreicht werden.

Nach der Diskussion setzten sich dann aber die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP knapp mit 59 gegen 55 Stimmen durch und die Motion wurde überwiesen.

Das ist die SVP-Fraktion auf den Entscheid

«Erfolg für die SVP: Motion zur Zuweisung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge wird vom Kantonsrat gutgeheissen!»

«Am Montag hat der Kantonsrat eine Motion gutgeheissen, welche die freie Wohnsitzwahl von anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfe beziehen, einschränken möchte.

Sowohl die ausbleibende Integration dieser Personen als auch der rasante Anstieg der Sozialhilfeausgaben führte bei mehreren Gemeinden mit einer hohen Anzahl von Flüchtlingen zu grossen Problemen. So forderte beispielsweise Roman Habrik (FDP), Gemeindepräsident der Gemeinde Kirchberg, bereits mehrfach, dass Flüchtlinge besser auf die Gemeinden verteilt werden und somit Überbelastungen bei den Sozialhilfeausgaben in einzelnen Gemeinden vermieden werden.

Resultat einer Motion auf Bundesebene

Mit einer Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger wurde das Anliegen zuerst auf nationaler Ebene eingebracht. Dabei erwähnte der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass der Bund keine Kompetenzen in diesem Bereich habe, jedoch mit der Gewährung von Sozialhilfe als Sachleistungen auf kantonaler Ebene eine Möglichkeit besteht, den Wohnraum von anerkannten Flüchtlingen zuzuweisen.

Daraus entstand die Motion im St.Galler Kantonsrat, welche die SVP zusammen mit der Mitte-EVP-Fraktion eingereicht hat und nun eine Mehrheit erlangt hat.

Verbesserung der Integration von anerkannten Flüchtlingen

Die SVP ist erfreut, dass das Anliegen der Zuweisung von Wohnraum bei anerkannten Flüchtlingen im Kantonsrat mehrheitsfähig war.

Deshalb fordert sie nach der gestrigen Überweisung der Motion die Regierung auf, dem Kantonsrat geeignete Lösungsvorschläge zur Umsetzung dieses Anliegens vorzulegen. Damit sollen einerseits die Kosten der Sozialhilfe besser und gerechter auf die Gemeinden verteilt werden. Andererseits erhofft sich die SVP aber auch eine bessere Integration der anerkannten Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt, welche bei einer übermässigen Konzentration von Personen aus dem gleichen Herkunftsland bisher erschwert wurde.»

sda / SVP-Fraktion Kantonsrat St.Gallen