Die Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich wären aufgrund ihrer Befristung Ende 2021 ausgelaufen.
Wegen der weiterhin angespannten und existenzbedrohenden Lage für den Kulturbereich beschlossen National- und Ständerat in der Wintersession 2021 eine Verlängerung der Corona-Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 sowie Mittel für das Jahr 2022 in der Höhe von 130 Millionen Franken.
Um die Beteiligung an diesen Bundesmitteln fortführen zu können, müssen im kantonalen Gesetz einige Bestimmungen angepasst werden.
Anträge zu Transformationsprojekten
Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie begrüsst die Fortsetzung des Kulturhilfsprogramms und setzte sich mit den bisher gewährten Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekten auseinander.
Die Kommission sieht Anpassungen des Entwurfs der Regierung bei der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel für Transformationsprojekte vor. So sollen im Jahr 2022 höchstens 10 Prozent oder höchsten 1,5 Millionen Franken der im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung stehenden Mittel in Transformationsprojekte fliessen dürfen. Die Regierung sieht in ihrem Entwurf höchstens 20 Prozent oder höchstens 3 Millionen Franken vor.
Zudem soll die Regierung im Rahmen eines Auftrags grundsätzlich prüfen, wie die Transformation von nicht gewinnorientierten Kulturbetrieben – unabhängig vom Kontext der Covid-19-Pandemie – ermöglicht werden kann und dem Kantonsrat darüber Bericht erstatten.
Vorlage während Februarsession 2022 im Kantonsrat
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in erster und zweiter Lesung.
Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.22.01 zu finden.