Am Freitag hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Die neu eingeführte Maskenpflicht in Innenräumen und insbesondere die Einführung von 2G+ für Aktivitäten ohne Masken können zu erheblichen Umsatzeinbussen bei betroffenen Betrieben führen.
Der Bundesrat hat in seiner Medienmitteilung vom 17. Dezember bekanntgegeben, eine Härtefallhilfe 2022 zu prüfen. Die St.Galler Regierung hat sich bereits im Vorfeld dahingehend geäussert, dass diese Prüfung notwendig sein wird.
Entschädigung für stark betroffene Betriebe
Alle Fraktionen im St.Galler Kantonsrat signalisieren der Regierung in dieser gemeinsamen Erklärung ihre Unterstützung bei der kantonalen Umsetzung des angekündigten Bundesprogramms. Es ist entscheidend, dass auch in dieser Phase der Pandemie Betriebe, die im besonderen Ausmass von angeordneten Einschränkungen betroffen sind, entsprechend entschädigt werden.